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  4. Mieter zahlt Betriebskosten-Nachforderung nicht - Mieter mahnen - Immobooks.de
Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema, was tun, wenn der
Mieter die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung
nicht zahlt. 

In unserem Muster-Mietverhältnis hat die Vermieterin Rita
Ehrlich eine Wohnung in Mannheim an Herrn Hans Schläfer
vermietet.

 

Mietvertraglich ist vereinbart, dass der Mieter Schläfer
anteilig die Betriebskosten im Sinne von § 556 BGB zu tragen
hat und dafür monatliche Vorauszahlungen zu leisten hat, über
die die Vermieterin Ehrlich jährlich abzurechnen hat.

Am 04.06. erstellt dann die Vermieterin Ehrlich eine korrekte
und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung für das
abgelaufene Abrechnungsjahr und lässt diese dem Mieter Schläfer
nachweislich am 06.06. per Boten zugehen und fordert Ihn zur
Zahlung der Nachforderung aus der Abrechnung in Höhe von 187,-
Euro auf.

Einen Monat später stellt die Vermieterin Ehrlich fest, dass
der öfters finanziell klamme Mieter Schläfer die Nachforderung
in Höhe von 187 Euro noch nicht bezahlt hat.

Das lässt sich die erfahrene Vermieterin Ehrlich natürlich
nicht gefallen. 

Gemäß Mietvertrag ist der Mieter Schläfer verpflichtet,
Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung 
innerhalb von 2 Wochen nach Zugang zu leisten hat, also in
unserem Fall bis spätestens zum 20.06. .

Um den Mieter Schläfer wieder zur Raison, sprich Zahlung der
fälligen Nachforderung, zu bringen, verfasst Sie am 08.07. das
folgende Mahnschreiben, bei dem jeder Satz seine spezielle
Bedeutung hat.

Abschließend unterschreibt Sie das Mahnschreiben persönlich als
Vermieterin und lässt es dem Mieter Schläfer per Boten
nachweislich zugehen.

Doch wie geht es weiter in unserem Fall.

Der Mieter Schläfer hat die Zeichen der Zeit erkannt, er leiht
sich die 187 Euro bei seiner Freundin Sonja Sittlich und zahlt
die rückständige Nachforderung sofort bar an die Vermieterin
Ehrlich.

Somit bleibt ihm die drohende Zahlungsklage erspart und ebenso
die möglichen Verzugszinsen.

Als weiteres Druckmittel hätte die Vermieterin Ehrlich den
Mieter Schläfer auch noch abmahnen können und mit der Kündigung
drohen können, falls er im nächsten Jahr wieder mal auf die
Idee kommen sollte, eine fällige Nachforderung aus einer
Betriebskostenabrechnung nicht zu zahlen.

Aber das sind Themen anderer Ratgeber-Videos.

Video ist auf Youtube erschienen unter:
http://youtu.be/omkV4UxtNDU 

Bei "Amazon" ist das komplette
"Betriebskosten-korrekt-abrechnen"-Hilfspaket auch als
CD-Rom-Edition erhältlich unter:
http://www.amazon.de/gp/product/B00EGNRMXU 

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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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