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  4. Zahlungsklage erheben wegen Mietrückstand des Mieters - Immobooks.de
Zahlungsklage erheben, Mustertext erhältlich unter:
https://www.vermietershop.de/Mustertext-Zahlungsklage-wegen-Mietrueckstand-erheben 


Was sollte ein Vermieter tun, wenn der Mieter die Miete nicht
zahlt... 

Schritt 1: Abmahnung wegen Zahlungsverzugs... 

Schritt 2: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit 2
folgenden Monatsmieten.... 

Schritt 3: Zahlungsklage beim Amtsgericht erheben.... 

So geht's: 

Die Vermieterin Ehrlich erhebt als Klägerin, Klage gegen Ihren
Mieter Hans Schläfer als Beklagten beim Amtsgericht Mannheim.

Sie stellt die entsprechenden Klageanträge und beantragt, dass
der Beklagte Mieter Schläfer dazu verurteilt wird, die
rückständige Miete zu zahlen zuzüglich Zinsen seit
Rechtshängigkeit und die Kosten des Verfahrens zu tragen, zum
Beispiel die Gerichtskosten (GKG, Gerichtskostengesetz) und
eventuelle Anwaltskosten (RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
sowie Vollstreckungskosten. 

Sie beantragt weiterhin ein schriftliches Vorverfahren gemäß
Zivilprozessordnung (ZPO) einzuleiten, dass mit einem möglichen
Versäumnisurteil oder einem Anerkenntnisurteil enden
kann. 

Dann begründet Sie, unter Vorlage der entsprechenden
Beweismittel, die Klage, fordert die Verurteilung.

Sie zahlt die Gerichtskosten per Verrechnungsscheck, um das
Verfahren zu beschleunigen. 

Gerichtskostenrechner finden sich im Internet, teilweise von
den Amtsgerichten selbst kostenlos zur Verfügung gestellt.

Ihr Ziel ist es, zu einer vollstreckbaren Ausfertigung des
Urteils zu gelangen. 

Damit kann Sie dann den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der
Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen,
also den verurteilten Mieter u.a. pfänden lassen.

Viel Erfolg bei der Umsetzung... 

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uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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