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  4. Schönheitsreparaturen: was Vermieter nach dem BGH wissen müssen | #017
Dein Mieter zieht aus und will, dass du die Wohnung streichst?
Bei Schönheitsreparaturen hat der Bundesgerichtshof die Regeln
mehrfach verschoben. Ich erkläre dir, was die Urteile bedeuten
und wie du dich als Vermieter sauber absicherst.

Das musst du wissen

Starre Fristen wie „Küche alle drei Jahre, Wohnzimmer alle
fünf“ hat der BGH gekippt. Damit waren auf einen Schlag die
Klauseln in sehr vielen Mietverträgen unwirksam.

Ist eine Klausel unwirksam, gilt das Gesetz. Dann ist
grundsätzlich der Vermieter für die Renovierung zuständig.

Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben und hat sich ihr
Zustand deutlich verschlechtert, kann der Mieter eine Renovierung
verlangen. Die Kosten teilen sich dann beide, meist halbe-halbe.

Dein bester Schutz ist die Übergabe: Protokoll mit Mängeln,
Zählerständen und Datum. Dazu Fotos und ein Video-Rundgang durch
jeden Raum.

Ich ergänze im Mietvertrag unter „Sonstiges“ eine kurze,
handschriftliche Vereinbarung zu Anstrich und
Schönheitsreparaturen. Wie sie lautet, hörst du in der Folge.

Wichtig zu wissen

Diese Vereinbarung hat vor zwei Amtsgerichten gehalten. Eine
Garantie für die Zukunft ist das nicht. Das ist keine
Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich geändert haben – lass
deinen Fall prüfen.

Für wen

Für Vermieter, besonders für Einsteiger mit einer geerbten oder
ersten vermieteten Wohnung.

Fazit

Dokumentiere den Zustand bei der Übergabe möglichst genau. Und
such deine Mieter sorgfältig aus. Dann brauchst du die Verträge
im Idealfall nie.

———

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https://www.irgendwas-mit-immobilien.de

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„Schönheitsreparaturen: was Vermieter nach dem BGH wissen müssen | #017“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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