Reitbeteiligung und neue Meldepflicht – Alles was recht ist

Reitbeteiligung und neue Meldepflicht – Alles was recht ist

32 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Aus aktuellem Anlass ist Pferde-Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger
bei AUF TRAB zu Gast und erklärt unter anderem, was es mit der
neuen europäischen Meldepflicht für Pferde ab 1.1.2023 laut
„Pferdepassverordnung neu“ auf sich hat. Jedes Pferd
(Einstellpferde und eigene Pferde) muss vom Equidenhalter beim
Verbraucherinformationssystem vis.statistik.at registriert
werden. Equidenhalter ist zum einen der Einstellbetrieb, zum
anderen der Pferdebesitzer selbst, wenn er den Vierbeiner zuhause
eingestellt hat. Stallumzüge müssen gemeldet werden.


Wenn man die Online-Registrierung bis zum 1.1.2023 nicht schafft,
drohen laut Nina Ollinger noch keine Strafen meint Nina Ollinger.
Den Wiederholungstäterinnen aber sehr wohl.  In Deutschland
muss man seine Huftiere beim zuständigen Veterinäramt und bei der
Tierseuchenkasse registrieren.


Nina Ollinger erklärt in dieser Podcastfolge aber vor allem
worauf es bei Mitreitvereinbarungen ankommt, was die
Pferdebesitzer und auch die Mitreiter beachten sollten. Was man
als Pferdebesitzer für den Haftungsausschluss unbedingt
unterlassen sollte ist der Hinweis an den Mitreiter, dass er für
das Pferd nicht geeignet sei.  Für die Haftung spielt auch
das Alter der Mitreiterin gar nicht so eine große Rolle, wie man
meint.  Mehr hierzu in der aktuellen Podcastfolge Auf Trab,
überall wo es Podcasts gibt.


Liebe Hypomaniacs, bleibt AUF TRAB, bis zum nächsten Samstag,
Eure Welshies, Eure Julia Kistner. Wir würden uns freuen, wenn
Ihr den Podcast AUF TRAB auf der Podcastplattform Eurer Wahl oder
auf YouTube liken und den Kanal abonnieren würdest, damit Du
keine Folge mehr verpassen kannst. Und damit noch mehr
Pferdefreundinnen auf uns aufmerksam werden.


Musik- und Soundrechte:
https://auftrab.eu/index.php/musik-und-soundrechte/


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Foto: Nina Ollinger



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