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  4. beA: Original ZV-Titel auf dem Postweg | ZV-Titel über beA | EDA-Datei signieren
Heute besprechen wir Ihre Fragen zur Zwangsvollstreckung per beA.
Unsere beA Expertin gibt Antworten auf die Fragen:

Wie wird die Zwangsvollstreckung mittels beA genau betrieben?
Bisher muss ja das Original der vollstreckbaren Ausfertigung
des Titels nebst Zustellvermerk dem Antrag (PfÜB, ZVA usw.)
vorgelegt werden. Wird der Titel eingescannt und per beA ans
Gericht versandt, liegt dort lange noch kein Original vor.
Muss das Original zusätzlich per Post geschickt werden?

Was ist wann und mit welchen Titeln in der
Zwangsvollstreckung möglich und wie sind hier die
Zukunftsaussichten?

Wie sieht es beim beA in Hinblick auf Eilverfahren (z.B.
einstweilige Verfügung) aus, wenn doch die Gerichte noch gar
nicht alle beA-fähig sind?

Soll der RA eine an das Mahngericht versendete EDA-Datei mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren? Oder
kann das die Datei möglicherweise verändern und ggf.
unbrauchbar machen?

Den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses kann eingescannt und über das beA
versendet werden. Wie verhält es sich mit den beizufügenden
vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel?

Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP
Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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