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  4. Kartenwechsel | Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikate | qeS ohne Fernsignatur | Einfache Signatur
Einige Fragen haben uns zu den oben genannten Themen erreicht,
die unsere Expertin Ilona Cosack beantwortet hat. Fragen waren
z.B.:

- Probleme mit der Fernsignatur nach den Kartenwechsel – wie kann
man vorbeugen?

- In den verschiedenen Informationen zum beA-Kartentausch haben
die Bundesrechtsanwaltskammer sowie die Zertifizierungsstelle der
Bundesnotarkammer stets darauf hingewiesen, dass zunächst nur die
beA-Karten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte getauscht
werden. Es stellt sich also die Frage: Was passiert mit den
Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikaten?

- Viele Kolleginnen und Kollegen stellen die Frage: Können sie
ihre Schriftsätze nach Ablauf des Authentifizierungszertifikats
auf ihrer „alten“ beA-Signaturkarte auch dann noch qualifiziert
elektronisch signieren, wenn sie das neue Fernsignaturzertifikat
noch nicht beantragt haben?

- Immer wieder hört man davon, dass es zu Problemen kommt, wenn
der Rechtsanwalt nur einfach signiert, d.h. die Gerichte die
Schriftsätze, die einfach signiert sind, nicht als formwirksam
eingegangen akzeptieren. Sollte man daher zur Sicherheit immer
qualifiziert signieren? Warum wird die einfache Signatur nicht
akzeptiert?

Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP
Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
Weitere Episoden finden Sie unter:
https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/
|
https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/
| in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis
sowie der RENOpraxis.
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„Kartenwechsel | Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikate | qeS ohne Fernsignatur | Einfache Signatur“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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