beA: Ihre Fragen - unsere Antworten Archiv
11 Episoden
5 Minuten
Was halten Sie heute vom Thema beA und Zwangsvollstreckung? Könnte spannend werden, oder? Also hören wir uns an, was unsere beA Expertin Ilona Cosack Astrid von Schweinitz verraten hat.
Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.
Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.
6 Minuten
Was muss die ReFa in Sachen beA beachten, wenn der Rechtsanwalt im Urlaub ist? Was hat der Rechtsanwalt beim Umzug für beA-Pflichten? Was muss der Rechtsanwalt tun, wenn er die Kanzlei wechselt? Und was passiert mit beA, wenn er die Zulassung abgibt? Kommen Ihnen diese Fragen bekannt vor? Das kann gut sein, denn genau, diese Fragen haben wir zugesandt bekommen. ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz hat diese Fragen unserer beA Expertin Ilona Cosack gestellt.
Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allg... | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-i... | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.
Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allg... | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-i... | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.
7 Minuten
Einige Fragen haben uns zu den oben genannten Themen erreicht, die unsere Expertin Ilona Cosack beantwortet hat. Fragen waren z.B.:
- Probleme mit der Fernsignatur nach den Kartenwechsel – wie kann man vorbeugen?
- In den verschiedenen Informationen zum beA-Kartentausch haben die Bundesrechtsanwaltskammer sowie die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer stets darauf hingewiesen, dass zunächst nur die beA-Karten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte getauscht werden. Es stellt sich also die Frage: Was passiert mit den Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikaten?
- Viele Kolleginnen und Kollegen stellen die Frage: Können sie ihre Schriftsätze nach Ablauf des Authentifizierungszertifikats auf ihrer „alten“ beA-Signaturkarte auch dann noch qualifiziert elektronisch signieren, wenn sie das neue Fernsignaturzertifikat noch nicht beantragt haben?
- Immer wieder hört man davon, dass es zu Problemen kommt, wenn der Rechtsanwalt nur einfach signiert, d.h. die Gerichte die Schriftsätze, die einfach signiert sind, nicht als formwirksam eingegangen akzeptieren. Sollte man daher zur Sicherheit immer qualifiziert signieren? Warum wird die einfache Signatur nicht akzeptiert?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz. Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.
- Probleme mit der Fernsignatur nach den Kartenwechsel – wie kann man vorbeugen?
- In den verschiedenen Informationen zum beA-Kartentausch haben die Bundesrechtsanwaltskammer sowie die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer stets darauf hingewiesen, dass zunächst nur die beA-Karten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte getauscht werden. Es stellt sich also die Frage: Was passiert mit den Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikaten?
- Viele Kolleginnen und Kollegen stellen die Frage: Können sie ihre Schriftsätze nach Ablauf des Authentifizierungszertifikats auf ihrer „alten“ beA-Signaturkarte auch dann noch qualifiziert elektronisch signieren, wenn sie das neue Fernsignaturzertifikat noch nicht beantragt haben?
- Immer wieder hört man davon, dass es zu Problemen kommt, wenn der Rechtsanwalt nur einfach signiert, d.h. die Gerichte die Schriftsätze, die einfach signiert sind, nicht als formwirksam eingegangen akzeptieren. Sollte man daher zur Sicherheit immer qualifiziert signieren? Warum wird die einfache Signatur nicht akzeptiert?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz. Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.
5 Minuten
In der heutigen Folge geht es ums Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB). Und auch dazu hat unsere Expertin Ilona Cosack wieder Antworten auf Ihre Fragen - z.B. auf diese:
- Welches Datum wird als Eingangsdatum auf dem eEB angegeben? Das Datum des tatsächlichen Eingangs oder das Datum des Tages, an dem die Rechtsanwältin den Eingang gesehen hat?
- Wird die Abgabe eines eEB verlangt, ist dies in der Eingangsmaske nicht besonders hervorgehoben, sodass es regelmäßig passiert, dass dies übersehen wird. Haben Sie einen Tipp?
- Die ReFa trägt für den Rechtsanwalt die Daten für das EB ein und gibt es dann ab. Welche Folgen hätte diese Vorgehensweise, wenn das mal „rauskommt“?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.
- Welches Datum wird als Eingangsdatum auf dem eEB angegeben? Das Datum des tatsächlichen Eingangs oder das Datum des Tages, an dem die Rechtsanwältin den Eingang gesehen hat?
- Wird die Abgabe eines eEB verlangt, ist dies in der Eingangsmaske nicht besonders hervorgehoben, sodass es regelmäßig passiert, dass dies übersehen wird. Haben Sie einen Tipp?
- Die ReFa trägt für den Rechtsanwalt die Daten für das EB ein und gibt es dann ab. Welche Folgen hätte diese Vorgehensweise, wenn das mal „rauskommt“?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.
4 Minuten
Das beA – es ist und bleibt ein ständiger Begleiter und sorgt noch immer für zahlreiche Fragezeichen im Kopf. Das haben wir insbesondere an den vielen Zuschriften unserer Leserschaft bemerkt. Das schreit doch nach einer Fortsetzung unseres Podcasts "beA: Ihre Fragen - unsere Antworten".
Unsere beA Expertin Ilona Cosack gibt heute Antworten auf diese Fragen - z.B.:
-Es gibt Adressen, die – obwohl im Adressbuch gespeichert – nicht erscheinen und immer wieder neu hinzugefügt werden müssen. Haben Sie einen Tipp, wie es besser funktionieren könnte?
-Bei Angabe z.B. Jobcenter XY oder Rechtsanwalt XY erscheint der Hinweis: „Bitte wählen Sie eine Justizbehörde für Ihren Strukturdatensatz aus“. Was ist hier zu tun?
-Ich habe eine Frage zum Zustellnachweis an Gerichte: Was ist denn nun eigentlich der rechtsgültige Zustellnachweis für eine Nachricht? Dieses Feld bzw. die Angaben bei „Übermittlungscode“ und „Zugegangen“ unter „Nachricht gesendet“ oder muss tatsächlich jedes Mal mit der Lupe die vollständige Zustellantwort aufgerufen werden? Oder muss über die Signaturprüfung des Felds „Zusammenfassung“ und „Struktur“ geprüft werden?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.
Unsere beA Expertin Ilona Cosack gibt heute Antworten auf diese Fragen - z.B.:
-Es gibt Adressen, die – obwohl im Adressbuch gespeichert – nicht erscheinen und immer wieder neu hinzugefügt werden müssen. Haben Sie einen Tipp, wie es besser funktionieren könnte?
-Bei Angabe z.B. Jobcenter XY oder Rechtsanwalt XY erscheint der Hinweis: „Bitte wählen Sie eine Justizbehörde für Ihren Strukturdatensatz aus“. Was ist hier zu tun?
-Ich habe eine Frage zum Zustellnachweis an Gerichte: Was ist denn nun eigentlich der rechtsgültige Zustellnachweis für eine Nachricht? Dieses Feld bzw. die Angaben bei „Übermittlungscode“ und „Zugegangen“ unter „Nachricht gesendet“ oder muss tatsächlich jedes Mal mit der Lupe die vollständige Zustellantwort aufgerufen werden? Oder muss über die Signaturprüfung des Felds „Zusammenfassung“ und „Struktur“ geprüft werden?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.
9 Minuten
Hilfe der Sicherheitstoken funktioniert nicht, Anhänge bereiten Probleme und wer soll bei den Journalen durchsteigen? Sie werden es kennen, beA verdreht uns mal wieder den Kopf.
Unsere beA Expertin Ilona Cosack hat aber glücklicherweise Antworten auf Ihre Fragen - z.B. auf diese:
Mit welchem Programm können Anhänge möglichst kostenneutral als OCR formzulässig eingereicht werden?
Was ist Sinn und Zweck von Nachrichtenjournale, Nutzerjournale, Postfachjournale? Was kann damit nachgewiesen werden? In welchem Zeitraum sollten die Journale gesichert werden?
Bei der Anmeldeprozedur erscheint auf dem Bildschirm die Mitteilung „Kein geeigneter Sicherheits-Token gefunden“. Um schließlich zu der Anwendung zu gelangen, so schildert es unsere Leserin, ist es erforderlich, den PC herunterzufahren und alle Programme neu zu laden. Wie kann Abhilfe geschaffen werden?
Unsere beA Expertin Ilona Cosack hat aber glücklicherweise Antworten auf Ihre Fragen - z.B. auf diese:
Mit welchem Programm können Anhänge möglichst kostenneutral als OCR formzulässig eingereicht werden?
Was ist Sinn und Zweck von Nachrichtenjournale, Nutzerjournale, Postfachjournale? Was kann damit nachgewiesen werden? In welchem Zeitraum sollten die Journale gesichert werden?
Bei der Anmeldeprozedur erscheint auf dem Bildschirm die Mitteilung „Kein geeigneter Sicherheits-Token gefunden“. Um schließlich zu der Anwendung zu gelangen, so schildert es unsere Leserin, ist es erforderlich, den PC herunterzufahren und alle Programme neu zu laden. Wie kann Abhilfe geschaffen werden?
10 Minuten
Heute besprechen wir Ihre Fragen zur Zwangsvollstreckung per beA. Unsere beA Expertin gibt Antworten auf die Fragen:
Wie wird die Zwangsvollstreckung mittels beA genau betrieben? Bisher muss ja das Original der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels nebst Zustellvermerk dem Antrag (PfÜB, ZVA usw.) vorgelegt werden. Wird der Titel eingescannt und per beA ans Gericht versandt, liegt dort lange noch kein Original vor. Muss das Original zusätzlich per Post geschickt werden?
Was ist wann und mit welchen Titeln in der Zwangsvollstreckung möglich und wie sind hier die Zukunftsaussichten?
Wie sieht es beim beA in Hinblick auf Eilverfahren (z.B. einstweilige Verfügung) aus, wenn doch die Gerichte noch gar nicht alle beA-fähig sind?
Soll der RA eine an das Mahngericht versendete EDA-Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren? Oder kann das die Datei möglicherweise verändern und ggf. unbrauchbar machen?
Den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann eingescannt und über das beA versendet werden. Wie verhält es sich mit den beizufügenden vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
Wie wird die Zwangsvollstreckung mittels beA genau betrieben? Bisher muss ja das Original der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels nebst Zustellvermerk dem Antrag (PfÜB, ZVA usw.) vorgelegt werden. Wird der Titel eingescannt und per beA ans Gericht versandt, liegt dort lange noch kein Original vor. Muss das Original zusätzlich per Post geschickt werden?
Was ist wann und mit welchen Titeln in der Zwangsvollstreckung möglich und wie sind hier die Zukunftsaussichten?
Wie sieht es beim beA in Hinblick auf Eilverfahren (z.B. einstweilige Verfügung) aus, wenn doch die Gerichte noch gar nicht alle beA-fähig sind?
Soll der RA eine an das Mahngericht versendete EDA-Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren? Oder kann das die Datei möglicherweise verändern und ggf. unbrauchbar machen?
Den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann eingescannt und über das beA versendet werden. Wie verhält es sich mit den beizufügenden vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
6 Minuten
Neue Podcast-Folge, neue beA-Fragen. Heute beantwortet beA-Expertin Ilona Cosack u.a. diese Fragen aus unserer Leserschaft:
Soll die Abrechnung über Beratungshilfe auch über beA erledigt werden? Wenn ja, reicht es dann aus, den Original-Beratungshilfeschein als Anlage beizufügen?
Wird der Antrag auf PKH (Prozesskostenhilfe) auch über das beA erledigt? Wird dieser sodann als Anlage versendet, da der Original-Antrag vom Mandanten unterschrieben ist?
Was passiert, wenn man bei Einreichung eines Mahnantrages per EDA-Datei vergisst den Nachrichtentyp auf „Mahnantrag“ zu ändern?
Ist eine Kennziffer für die Mahngerichte zwingend vorgeschrieben oder nur, wenn man mit einer Anwaltssoftware arbeitet?
Die Nutzungspflicht für beA betrifft auch die Zwangsvollstreckung. Mahnbescheide können z.B. über online-mahnantrag.de erstellt werden, bislang noch in Papierform. Wie werden Mahnbescheide über das beA eingereicht?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
Soll die Abrechnung über Beratungshilfe auch über beA erledigt werden? Wenn ja, reicht es dann aus, den Original-Beratungshilfeschein als Anlage beizufügen?
Wird der Antrag auf PKH (Prozesskostenhilfe) auch über das beA erledigt? Wird dieser sodann als Anlage versendet, da der Original-Antrag vom Mandanten unterschrieben ist?
Was passiert, wenn man bei Einreichung eines Mahnantrages per EDA-Datei vergisst den Nachrichtentyp auf „Mahnantrag“ zu ändern?
Ist eine Kennziffer für die Mahngerichte zwingend vorgeschrieben oder nur, wenn man mit einer Anwaltssoftware arbeitet?
Die Nutzungspflicht für beA betrifft auch die Zwangsvollstreckung. Mahnbescheide können z.B. über online-mahnantrag.de erstellt werden, bislang noch in Papierform. Wie werden Mahnbescheide über das beA eingereicht?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
10 Minuten
beA-Fragen über beA-Fragen, die uns aus der Leserschaft erreicht haben. Zum Glück kennt beA-Expertin Ilona Cosack Antworten auf z.B. diese Fragen:
Was ist bei der Signaturprüfung von gerichtlichen beA-Eingängen zu beachten?
Im „Gesendet“-Ordner gibt es die Spalte „Übermittlungsstatus“. Wenn dort „Erfolgreich“ steht, kann man dann verbindlich davon ausgehen, dass die versendete Nachricht beim Gericht (oder beim gegnerischen Anwalt) eingegangen ist? Oder muss noch zusätzlich etwas im Protokoll überprüft werden?
Wenn ich in einem Schriftsatz für den Mandanten eine einseitige Willenserklärung (z. B. Kündigung eines Mietverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses) abgebe: Geht das auch mit einer einfachen Signatur oder benötige ich dann die qualifizierte Signatur? Wenn dafür die Beifügung einer Original-Vollmacht des Mandanten erforderlich ist: Geht das dann auch über beA oder nur wie bisher auf dem Postweg?
Was ist bei der Signaturprüfung von gerichtlichen beA-Eingängen zu beachten?
Im „Gesendet“-Ordner gibt es die Spalte „Übermittlungsstatus“. Wenn dort „Erfolgreich“ steht, kann man dann verbindlich davon ausgehen, dass die versendete Nachricht beim Gericht (oder beim gegnerischen Anwalt) eingegangen ist? Oder muss noch zusätzlich etwas im Protokoll überprüft werden?
Wenn ich in einem Schriftsatz für den Mandanten eine einseitige Willenserklärung (z. B. Kündigung eines Mietverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses) abgebe: Geht das auch mit einer einfachen Signatur oder benötige ich dann die qualifizierte Signatur? Wenn dafür die Beifügung einer Original-Vollmacht des Mandanten erforderlich ist: Geht das dann auch über beA oder nur wie bisher auf dem Postweg?
7 Minuten
Weiter geht es mit unserer Fragerunde zum beA. Aus unserer Leserschaft haben uns auch Fragen zum Themenfeld Vertretung | Versand über Vertreter | Empfangsbekenntnisse erreicht.
Fragen sind u.a.:
Wie verfährt der Mitarbeitende mit dem beA, wenn der Rechtsanwalt für eine Woche ortsabwesend ist?
Kann der Vertreter seine Karte in der Kanzlei des zu Vertretenden nutzen, um Post, Empfangsbekenntnisse usw. zu unterzeichnen?
Was ist bei Versendung durch einen Vertreter zu beachten?
Müssen EBs mit Start der aktiven Nutzungspflicht ebenfalls per beA ans Gericht geschickt werden?
Fragen sind u.a.:
Wie verfährt der Mitarbeitende mit dem beA, wenn der Rechtsanwalt für eine Woche ortsabwesend ist?
Kann der Vertreter seine Karte in der Kanzlei des zu Vertretenden nutzen, um Post, Empfangsbekenntnisse usw. zu unterzeichnen?
Was ist bei Versendung durch einen Vertreter zu beachten?
Müssen EBs mit Start der aktiven Nutzungspflicht ebenfalls per beA ans Gericht geschickt werden?
8 Minuten
Es gibt so viele beA-Fragen, die unsere Redaktion erreicht haben. ZAP Redaktionsleitung Astrid von Schweinitz hat diese unserer beA Expertin Ilona Cosack gestellt:
Welche Schriftsätze müssen zwingend mit der Karte verschickt werden?
Muss man irgendetwas nochmal extra signieren?
Was kann mit den Softwarezertifikat ohne Karte verschickt werden?
Wie geht man vor, wenn ein Prüfprotokoll bei beA-Eingängen anzeigt, dass „sämtliche durchgeführte Prüfungen ein positives Ergebnis lieferten, aber die Signatur ungültig ist (mindestens eine notwendige Prüfung ist negativ verlaufen)“ oder „Der Status der Signatur ist unbestimmt. Mindestens eine notwendige Prüfung konnte nicht durchgeführt werden oder lieferte ein unbestimmtes Ergebnis“?
Welche Schriftsätze müssen zwingend mit der Karte verschickt werden?
Muss man irgendetwas nochmal extra signieren?
Was kann mit den Softwarezertifikat ohne Karte verschickt werden?
Wie geht man vor, wenn ein Prüfprotokoll bei beA-Eingängen anzeigt, dass „sämtliche durchgeführte Prüfungen ein positives Ergebnis lieferten, aber die Signatur ungültig ist (mindestens eine notwendige Prüfung ist negativ verlaufen)“ oder „Der Status der Signatur ist unbestimmt. Mindestens eine notwendige Prüfung konnte nicht durchgeführt werden oder lieferte ein unbestimmtes Ergebnis“?
beA: Ihre Fragen - unsere Antworten
Der Podcast für alle Anwälte und Anwältinnen sowie Kanzleimitarbeiter/innen