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  4. Wenn angebliche Demokraten angeblich undemokratische Parteien schikanieren | Von Uwe Froschauer
Ein Standpunkt von Uwe Froschauer.

Lediglich zwei Mal verbot das Bundesverfassungsgericht bisher
eine Partei, 1952 die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), eine
Nachfolgeorganisation der NSDAP, und 1956 die „Kommunistische
Partei Deutschlands“ (KPD). Parteiverbote durch das
Bundesverfassungsgericht – die einzige in der BRD dazu befugte
Institution – werden hierzulande aufgrund der
nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands relativ selten
ausgesprochen. Im Dritten Reich waren sämtliche Parteien außer
der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP)
verboten. Die SPD – und zuvor die KPD – können ein Lied davon
singen. Aus diesem Grunde sind Mitglieder der Bundesregierung,
des Bundestages und des Bundesrates – die einzig befugten
Antragsteller – vorsichtig bei diesbezüglichen Unterfangen.

... hier weiterlesen:
https://apolut.net/wenn-angebliche-demokraten-angeblich-undemokratische-parteien-schikanieren-von-uwe-froschauer

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„Wenn angebliche Demokraten angeblich undemokratische Parteien schikanieren | Von Uwe Froschauer“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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