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  4. Wie beteiligt man junge Volljährige?
“Wir sind geflüchtet, aber wir sind noch Menschen und wir haben
noch Träume.”    

In dieser Folge geht es um Beteiligung am Hilfeplanverfahren,
wenn es darum geht, Unterstützung für junge Volljährige zu
erhalten. Durch verschiedene Perspektiven auf dieses
Verwaltungsverfahren wird aufgezeigt, welche Herausforderungen es
in der Praxis gibt. 

2021 trat  das Kinder - und Jugendstärkungsgesetz in Kraft.
Ziel des Gesetzes war auch, die Beteiligung zu fördern. Wie sieht
die Umsetzung von Beteiligung in Zeiten von Fachkräftemangel aus?
Welche Rolle spielt die Sprache dabei?

Ali* vom Jugendamt, der selbst Migrationsgeschichte hat, erzählt
wie seine Kolleginnen ihm die Professionalität aberkennen, wenn
er mit den Jugendlichen arabisch spricht und wieso ein
kollegialer Umgang mit allen Beteiligten am besten ist für die
Betroffenen. 

Ahmad und Mohammed* haben selbst einmal Hilfe für junge
Volljährige erhalten. Patrick und Lina berichten von ihren
Erfahrungen bei der Betreuung von Jugendlichen. Alle erzählen vom
Druck, der durch dieses Verfahren ausgelöst wird. 

*Namen geändert

Am Rande angesprochen wird in der Folge  die
“Mitwirkung”. Personen, die Hilfe für junge
Volljährige beantragen (und erhalten), müssen eine “Bereitschaft
zur Mitwirkung” zeigen, weil die Hilfe für junge Volljährige eine
“Hilfe zur Selbsthilfe” ist und diese ohne
Mitwirkungsbereitschaft der Leistungsempfänger*innen wenig
erfolgversprechend ist. Bei der Hilfe für junge Volljährige sind
die Anforderungen an die Mitwirkungsbereitschaft niedrig, weil es
sich um junge Menschen handelt.

Achtung also, wenn Hilfe für junge Volljährige abgelehnt wird mit
dem Argument, es sei nicht ausreichend mitgewirkt worden.

So auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A
1211/12 (ähnlich auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom
13.01.2012 - 12 B 1583/11):

Es sei “ bei der Hilfe für junge Volljährige zu bedenken [...],
dass eine mangelnde Mitwirkung des Hilfebedürftigen gerade auch
durch Erziehungs- oder Entwicklungsdefizite, denen mit der Hilfe
begegnet werden kann, bedingt sein mag, und insofern eine gewisse
Zurückhaltung geboten ist, wenn ein Ausschluss der (weiteren)
Hilfegewährung wegen Kooperationsunwilligkeit des Betroffenen in
Rede steht, so gilt dies erst recht bei der auf Kinder und
Jugendliche zugeschnittenen Erziehungshilfe. Dort muss
typischerweise mit sprunghaftem Verhalten und unüberlegten
Willensäußerungen der Minderjährigen gerechnet werden. Eine zum
Ausdruck gebrachte Ablehnung der weiteren Inanspruchnahme von
Jugendhilfe wird häufig - und so auch hier - nicht darauf
schließen lassen können, dass sie Ausdruck einer deutlich
gefestigten und absehbar nicht veränderlichen inneren Haltung
ist.”

Moderation,Redaktion und Schnitt: Livia Giuliani 

Redaktionelle Unterstützung: Lennart Scholz 

Jingle “Migration birds” komponiert von patchFX auf
www.audioyou.de.

Coverdesign von Jasmin Asaad basierend auf der Illustration von
Tomka Weiß. 

Vielen Dank an Levin Karpenstein für das Einsprechen des Teasers.

Dieser Podcast wird gefördert durch Mittel aus dem Asyl- und
Migrationsfonds der EU (AMIF).
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„Wie beteiligt man junge Volljährige?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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