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  4. NiSV – Verordnung über Strahlenschutz auch für Mikrostromgeräte?
Was macht die NiSV mit Anwendern von Mikrostromgeräten? (Auch als
YouTube-Video! Link am Ende der Beschreibung) Die NiSV regelt die
Anwendung von nichtionisierender Strahlung beim Einsatz am
Menschen. Dazu zählen Geräte die Ultraschall, elektrische Ströme,
magnetische und elektromagnetische Felder ausgeben. Schaut man sich
die NiSV genauer an, dann wird schnell klar, „Ja!“ auch
Mikrostromgeräte fallen unter diese Verordnung, doch mit einer ganz
speziellen Einschränkung. Die NiSV hat die Hürden für den Einsatz
von Geräten mit nichtionisierender Strahlung recht hoch gehangen
und Verstöße mit Strafen belegt. Die jeweiligen Aufsichtsbehörden
müssen über den Einsatz von solchen Geräten in Kenntnis gesetzt
werden und die Anwender sind verpflichtet einen Sachkundenachweis
zu erbringen. Auch die Dokumentation gemäß NiSV ist ein wichtiger
Punkt. Hierzu finden Sie eine Vorlage in unsere Video.
YouTube-Video: https://youtu.be/fHZiYSRzY4s Dokumentation
NiSV-Vorlage:
https://www.luxxamed.de/download/10563/?tmstv=1669412192
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„NiSV – Verordnung über Strahlenschutz auch für Mikrostromgeräte?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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