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Beschreibung
vor 5 Jahren
In der IT ist der Spruch „Kein Backup – kein Mitleid“ bekannt und
bedarf auch keiner Erklärung. Im Kontext von Cloud Services ist
die Gestaltung des Services der Privatautonomie überlassen. Die
Datenschutz-Grundverordnung sieht hingegen auch für den
Auftragsverarbeiter Pflichten vor. Kollidiert bei der Frage nach
dem Backup die Privatautonomie mit der DSGVO? Über diese Frage
wird im Podcast laut nachgedacht…
Mehr zum Thema DSGVO/BDSG gibt es im Beratermodul Otto Schmidt
Datenschutzrecht. Hier 4 Wochen gratis nutzen:
https://ottosc.hm/bmdatenschutz
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