TTDSG: Geltung über die deutschen Grenzen hinaus?

TTDSG: Geltung über die deutschen Grenzen hinaus?

17 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Das TTDSG regelt seinen räumlichen Anwendungsbereich in § 1 Abs.
3 TTDSG. Auf den ersten Blick scheint die Gestaltung des
räumlichen Anwendungsbereichs nicht überraschend: Niederlassung
und Marktort. Auf den zweiten Blick stellt sich aber doch die
Frage, wie weit geht das tatsächlich – auch im Vergleich zum
räumlichen Anwendungsbereich der DS-GVO in Art. 3 DS-GVO.


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