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  4. # 28: Die neue Heizungsförderung – das müsst ihr wissen!
* UPDATE JANUAR 2026: Anforderungen an die LAUTSTÄRKE der
Wärmepumpe verschärft*

Seit dem 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch
gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts
mindestens zehn Dezibel (dB) unter den Grenzwerten der
EU-Ökodesign-Verordnung liegen.

Wer soll die Heizungsförderung verstehen? Ihr! Dank unserer
Folge. Warum muss ich die Heizung optimieren? Warum gibt es mehr
Geld, wenn die Wärmepumpe Propan verwendet? Wie schwierig ist es,
den Emissionsbonus abzustauben? Für wen ist der Einkommensbonus
gedacht?

Wir erklären, welche Förderbausteine es gibt und welche
Bedingungen ihr erfüllen müsst.

Ab Minute 50 verraten wir zudem, was noch gefördert wird: z.B.
Lüftungsanlage, Dämmung oder Fenster

Unser Interviewpartner ist Dipl.-Ing. Andreas Köhler. Er ist
freier Architekt, Energieeffizienz-Experte und Sachverständiger
für Schäden an Gebäuden. Er arbeitet beim Bauherren-Schutzbund
e.V. als unabhängiger Bauherrenberater. Mehr zum BSB:
www.bsb-ev.de

HÖCHST-FÖRDERSATZ

Maximal 70 % -> maximal 21.000 € Fördergelder. Theoretisch
sind 23.500 € möglich. (Wenn z.B. Emissionsbonus und Fördersumme
für Energieberatung dabei sind.)

DIE FÖRDERBAUSTEINE BEIM HEIZUNGSTAUSCH SIND:
(ab2024)

Grundförderung 30 %

Bedingungen:

1.) Bestandsgebäude/Heizung mind. 5 Jahre

2.) Energieeffizienzter/mehr erneuerbare Energien

3.) Heizungsoptimierung Pflicht (z.B. hydraulischer
Abgleich)

Effizienzbonus 5 % (nur bei Wärmepumpen)

Gibt es, wenn Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel (z.B.
Propan) verwendet oder als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder
Abwasser nutzt.

Emissionsbonus Biomasse 2.500 € (nur bei
Biomasse-Heizungen)

Gibt es, wenn Feinstaubgrenze von 2,5 mg/m³ eingehalten wird. Die
2.500 Euro werden von der anrechenbaren Fördersumme abgezogen.
(s. Rechenbeispiel).

Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 %

Bekommt, wer seine Heizung bis 01.01.2029 austauscht. Gilt nicht
bei Hybridheizungen. Zentrale Gasheizungen und Biomasseheizungen
müssen mindestens 20 Jahre als sein. Ausnahme Biomasse: Bonus
gibt es nur, wenn Biomasseheizung mit Solarthermie- oder
PV-Anlage kombiniert wird.

Einkommensbonus 30 %

Bekommt, wer ein versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro oder
weniger hat. Das Einkommen vor 2/3 Jahren gilt.

Weiter Infos: www.kfw.de/heizung

RECHENBEISPIEL:

 Wärmepumpe: Kosten: 45.000 €

Maximal förderbare Kosten: 30.000 €

Förderbausteine: Basisförderung 30 % +
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Effizienzbonus Wärmepumpe 5 %
---> 16.5000 Euro Förderung

Bauherr muss selbst zahlen: 28.500 Euro

(Quelle: Windhager)

 

Pelletheizung: Kosten: 45.000 €

Maximal förderbare Kosten: 27.500 € (30.000
€ minus Emissionsbonus-Biomasse 2.500 €)

Förderbausteine: Basisförderung 30 % +
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Emissionsbonus Biomasse
pauschal 2.500 € ---> 16.250 € Förderung (50
% von 27.500 € + Emissionsbonus)

Bauherr muss selbst zahlen: 28.750 Euro

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Musik: Anton Dirnberger

Chapters

01:05 Basisförderung 30 %

01:40 Welche Heizungen werden gefördert?

04:38 Die dritte Bedingung: Heizungsoptimierung

09:21 Tipp: Heizungsoptimierung als Bestandteil des
Angebots

11:21 Effizienzbonus - nur bei Wärmepumpen

15:36 Emissionsbonus Biomasse

21:19 Klimageschwindigkeit – Achtung: nicht bei
Hybridheizungen

26:27 Einkommensbonus – wer liegt darunter?

29:18 Maximal 70 Prozent Förderung

33:39 Beispiel 1: Wärmepumpe

34:46 Tipp: Einliegerwohnung + 15.000 € mehr anrechnen

36:26 Beispiel 2: Pelletheizung

40:29 Immer Folgekosten beachten

42:09 Zu wenig Geld? Bis zu 120.000 Euro leihen mit
Förderkredit

46:12 Vorgehen

47:52 Tipp: Vorbehaltsklausel

50:09 Welche Einzelmaßnahmen werden noch gefördert?

54:01 Sanierungsfahrplan: Gibt mehr Geld (nicht bei neuer
Heizung)

55:48 Förderfähige Kosten verdoppeln sich mit
Sanierungsfahrplan

58:33 KfW oder Bafa? Wer ist für was zuständig?

58:49 Rundumschlag: Effizienzhaus
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„# 28: Die neue Heizungsförderung – das müsst ihr wissen!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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