Verwertung von Markenrechten und Internetdomains als gewerbliche Tätigkeit
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine
gewerbliche Tätigkeit dar mit der Folge, dass in diesem Bereich
erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind.
Dies hat der 13. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil
vom 15.09.2021 (Az. 13 K 3818/18 E) entschieden.
Frau Dr. Saphira Einsfelder und Herr Dr. Hans Anders besprechen
die Hintergründe und wichtigsten Gesichtspunkte der Entscheidung
in dieser Folge des PodcaSteuerrecht.
Das Urteil ist unter
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2021/13K381818EUrteil20210915.html
im Volltext abrufbar.
Die Pressemitteilung zu dieser Entscheidung finden Sie unter
https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM1701122021/index.php
.
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