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  4. Unselbständige Stiftungen als Leistungsempfängerinnen im Hinblick auf an sie von Ihrem Träger erbrachte Verwaltungsleistungen
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Frau Dr.
Franziska Peters und Herr Dr. Hans Anders eine Entscheidung des
5. Senats des FG Münster vom 05.05.2022, nach welcher
unselbständige Stiftungen im Hinblick auf von ihrem Träger an sie
erbrachte Verwaltungsleistungen nicht Leistungsempfängerinnen im
umsatzsteuerlichen Sinn sein können.

Die unter dem Az. 5 K 1753/20 U veröffentlichte Entscheidung ist
im Volltext unter
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/5_K_1753_20_U_Urteil_20220505.html
abrufbar.

Die zu der Entscheidung vom 05.05.2022 veröffentlichte
Pressemitteilung des FG Münster finden Sie unter
https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_12_01_07_2022/index.php.
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„Unselbständige Stiftungen als Leistungsempfängerinnen im Hinblick auf an sie von Ihrem Träger erbrachte Verwaltungsleistungen“

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