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  4. Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Herr Dr. Jan
Kister und Herr Dr. Christian Bohlmann einen Beschluss des 11.
Senats des Finanzgerichts Münster vom 05.09.2023, in dem sich der
Senat mit der Frage der Zuständigkeit der Finanzgerichte für
Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepauschale
befasst. Der PKH-Beschluss bietet außerdem die Gelegenheit, näher
auf die Voraussetzungen für die Bewilligung von
Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren einzugehen.

 

Der Beschluss ist im Volltext unter
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2023/11_K_1588_23_Kg_PKH_Beschluss_20230905.html
abrufbar.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung des
FG Münster vom 02.10.2023:
https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_12_02_10_2023/index.php

 
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„Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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