Fristlose Kündigung - welche Frist muss der Arbeitgeber dabei beachten?
12 Minuten
Beschreibung
vor 4 Jahren
Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in Marzahn
Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht im Prenzlauer Berg
Wenn der Arbeitgeber außerordentlich und fristlos das
Arbeitsverhältnis kündigt, dann muss er dabei zwingend eine
Ausschlussfrist beachten, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
Welche Frist dies ist, erfahren Sie im Beitrag.
Einen Link zum Artikel finden Sie hier.
Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht
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