Beschreibung
vor 3 Jahren
Gestern, am 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (Beschluss
vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21) entschieden, dass
Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind die Arbeitszeit ihrer
Beschäftigten aufzuzeichnen. Die allgemeine Pflicht zur
Arbeitszeiterfassung gab es vorher so noch nicht.
Diese Entscheidung kommentiere ich hier kurz und zeige die
Auswirkungen auf.
- Ab wann gilt die Arbeitszeiterfassung?
- Wie hat diese zu erfolgen?
- Was steht im Beschluss des BAG?
- Was ist Arbeitszeit?
Mehr Informationen auf meiner Seite im Artikel
("Ist der Arbeitgeber zur Erfassung der
Arbeitszeit des Arbeitnehmers verpflichtet?") zu
dieser Entscheidung.
Rechsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht
https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/
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