Beschreibung

vor 1 Jahr

Heute geht es - da bald Weihnachten und Neujahr vor der Türe
stehen - um die Frage, wann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine
sog. Feiertagsvergütung zu zahlen hat.


Insbesondere geht es um:


- Wann ist die Feiertagsvergütung zu zahlen?


- Kommt es bei der Frage des gesetzlichen Feiertags auf den
Wohnort des Arbeitnehmer, den Firmensitz oder den Arbeitsort an?


- Wie hoch ist die Feiertagsvergütung?


Viel Spaß beim Zuhöhren!13


Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht in
Berlin

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