Beschreibung
vor 3 Jahren
Heute geht es - da bald Weihnachten und Neujahr vor der Türe
stehen - um die Frage, wann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine
sog. Feiertagsvergütung zu zahlen hat.
Insbesondere geht es um:
- Wann ist die Feiertagsvergütung zu zahlen?
- Kommt es bei der Frage des gesetzlichen Feiertags auf den
Wohnort des Arbeitnehmer, den Firmensitz oder den Arbeitsort an?
- Wie hoch ist die Feiertagsvergütung?
Viel Spaß beim Zuhöhren!
Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht in
Berlin
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