Beschreibung

vor 1 Jahr

Heute geht es um Kündigungen des Arbeitgebers, die wie folgt
lauten können:





"Hiermit kündige ich, dass zwischen uns bestehende
Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos, hilfsweise
ordentlich zum nächstzulässigen Zeitpunkt."





Es geht um folgende Probleme:


- außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung zulässig


- 2 Kündigungen liegen vor!


- außerordentliche Kündigung


- Kündigungserklärungsfrist von 2 Wochen


- hilfsweise ordentliche Kündigung zulässig


- Prozessrisiko


- Fehler von Arbeitnehmern bei Klage


- keine Klage ?


- falsche Klage ?


- Eigenkündigung des Arbeitnehmers





Artikel zum Beitrag:


Verbundkündigung-was ist das?


Informationen zur Kündigung des Arbeitgebers





---


Meine Internetseite zum Arbeitsrecht:


https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/





---


Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht






Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: