Bei welcher Straftat muss man mit der Kündigung rechnen?

Bei welcher Straftat muss man mit der Kündigung rechnen?

vor 2 Jahren
12 Minuten
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Beschreibung

vor 2 Jahren

- Grundsatz: keine absoluten Kündigungsgründe


- innerdienstliche und außerdienstliche Straftaten


- häufige Straftaten auf Arbeit


- Diebstahl und Unterschlagung und Betrug


- Arbeitszeitbetrug


- Beleidigungen gegen Arbeitgeber


- Interessenabwägung


- Emely-Fall und Bagatellkündigung


- Verdachtskündigung





Entscheidungen:


1. Facebook-Beleidigung "fettes Schwein"


2. Emely -BAG-Entscheidung





mein Artikel: Straftaten und Kündigung des Arbeitsverhältnisses


meine Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin
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