Beschreibung
vor 2 Jahren
Arbeitnehmerhaftung
- Begrenzung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze
gelten
betriebliche Veranlassung
- arbeitsvertraglich übertragen
- die er im Interesse des Arbeitgebers
3 Grundsätze der Haftung
- fahrlässiger Pflichtverletzung: haftungsfrei
- normale Fahrlässigkeit: Haftungsteilung
- grobe Fahrlässigkeit: volle Haftung
Umfang der Haftung:
- umstritten
- BAG 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - es gibt keine feste,
summenmäßig beschränkte Obergrenze der Haftung.
Artikel:
Mankohaftung des Arbeitnehmers
Hompepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Weitere Episoden
19 Minuten
vor 1 Tag
20 Minuten
vor 1 Woche
20 Minuten
vor 2 Wochen
19 Minuten
vor 3 Wochen
20 Minuten
vor 4 Wochen
Abonnenten
Donaueschingen
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.