Beschreibung
vor 2 Jahren
- Abmahnung besteht aus 3 Teilen:
- Pflichtverstoß / richtiges Verhalten / Warnung
- oft aus formellen Gründen schon unwirksam
- Abmahnung kann berichtigt werden
- Gegendarstellung muss in Personalakte aufgenommen werden
- Entfernungsklage - oft unnötig und taktisch falsch!
Artikel:
1. Abmahnung
2. Abmahnung wegen Verspätung
3. Muster einer Abmahnung wegen Verspätung
Podcast:
1. Mythen im Arbeitsrecht: Heute - man muss 3 x abmahnen und darf
dann erst kündigen?
Homepage:
Rechtsanwalt Andreas Martin- Fachanwalt für Arbeitsrecht in
Berlin
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