Beschreibung

vor 2 Monaten

- Lohn: Fälligkeit mit Ablauf des Monats


- Lohnbescheinigung - Klage nur selten sinnvoll


- Mahnung im Zivilrecht zur Verzugssetzung wichtig


- Arbeitgeber kommt beim Lohn auch ohne Mahnung in Verzug


- Verzugsfolgen im Arbeitsrecht: Verzugszinsen , keine
Verzugspauschale von € 40,00 und keine Erstattung von
Anwaltskosten


- Klage ohne Veranlassung = Anerkenntnis denkbar, aber keine hohe
Relevanz


- kurze Mahnung sinnvoll, da vielleicht Gerichtsverfahren
vermeidbar


- Anwalt oder nicht?


- Rechtsschutz = Anwalt sinnvoll


- keine Rechtsschutz = Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht


- Ausschlussfristen beachten (Ausnahme Mindestlohn)





Blog:


1. Arbeitslohn geltend machen


2. Arbeitslohn - was man als Arbeitnehmer wissen sollte!


3. Sonderzahlungen - wann besteht ein Anspruch?





Homepage:


Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin

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