Beschreibung
vor 2 Jahren
- einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Zeugnisinhalt: Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- keine Abmahnungen im Zeugnis
- wohlwollend = gut?
- Anspruch auf gutes Zeugnis?
- Anspruch auf durchschnittliches Zeugnis = Note 3!
- kein Anspruch auf Abschlussformel
Artikel:
1. Arbeitspapiere
2. Arbeitszeugnis
3. BAG: kein Anspruch auf Abschlussformel
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Anwalt Andreas Martin
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