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Ob Vereinsauftritt, privates Blog oder Online-Shop: Für Webseiten
gilt die DSGVO. Wer eine Seite aufsetzt, muss sich deshalb von
Anfang an Gedanken machen, an welchen Stellen er Nutzerdaten
speichert, verarbeitet und weiterleitet, zum Beispiel über
eingebundene Dienste und Plug-ins. Doch wie genau bekommt man seine
Webseite datenschutzkonform? Diese Frage beantworten Joerg und
Achim – Holgers Urlaubsvertretung – gemeinsam mit Carola Sieling.
Carola ist bereits zum dritten Mal (Folge 27, Folge 18) in der c't
Auslegungssache zu Gast und erklärt, welche Vorgaben der DSGVO für
Website-Anbieter relevant sind. Wunderbar zum Thema Websites passt
auch das Bußgeld der Woche, das in dieser Woche gar kein Bußgeld
ist, sondern ein Schadensersatz. Ein Webseitenbetreiber muss 100
Euro an einen Seitenbesucher bezahlen, weil dessen IP durch den
Einsatz von Google Fonts an Google in den USA weitergegeben wurde –
ohne Einwilligung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim
Betreiben einer Webseite lauern zahlreiche weitere
Datenschutzfallen: Das eingebettete Video von YouTube ist ebenso
problematisch wie der Like-Button für Facebook, und im
Newsletterformular sollte man sich hüten, allzu viele persönliche
Informationen abzufragen. Bei Fotos kommen außerdem Urheberrecht
und Persönlichkeitsrechte hinzu, die es zu beachten gilt. Besonders
kritisch ist das Einbauen von Analytics-Tools, mit denen man mehr
über die Besucher seiner Webseite erfahren kann. Jüngst hat etwa
die österreichische Datenschutzbehörde entschieden, dass der
Einsatz von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt – und auch
Joerg und Carola sind eindeutig der Meinung, dass man fürs
Besucherzählen derzeit besser nicht den Dienst von Google einsetzt.

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„Datenschutz für Websites“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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