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Selten hat ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission so viel
Widerspruch in kurzer Zeit geerntet wie die am 11. Mai
vorgestellten "neuen EU-Rechtsvorschriften zur Prävention und
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet". Dies
liegt keineswegs am unbestritten wichtigen Ziel, die Verbreitung
von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder einzudämmen.
Es sind die Mittel dazu, die auf rigide Ablehnung von
Bürgerrechtlern, Datenschützern, aber auch von Wirtschaftsverbänden
und mehreren Bundesministerien stoßen. Beispielsweise will die
EU-Kommission Anbieter verschlüsselter Messenger wie WhatsApp,
Signal, Threema oder Apple dazu zwingen, Fotos und Videos von
Kindesmissbrauch in den Nachrichten ihrer Nutzer ausfindig zu
machen sowie mit verdekent Text-Scans von Chat-Nachrichten gegen
Grooming vorzugehen. Zur Koordination mit den Behörden in den
Mitgliedsländern soll eine neue EU-Zentralstelle aufgebaut werden.
Patrick Breyer, EU-Parlamentarier der Piratenpartei, hat für dieses
Vorhaben den Begriff "Chatkontrolle" geprägt. Unablässig wies er in
den vergangenen Monaten auf die Gefahren der Kommissionspläne für
die Privatsphäre jeder Bürgerin und jedes Bürgers der EU hin.
Seiner Ansicht nach würde das Gesetzespaket tief in die
Grundrechte, beispielsweise das Fernmeldegeheimnis, eingreifen. Auf
seiner Website ruft er die Zivilgesellschaft zum Widerstand auf. Im
c't-Datenschutz-Podcast erläutert der Jurist und Richter, wie es zu
dem Entwurf kam, was genau darin steht, wo er die Gefahren für
Bürgerrechte und Datenschutz sieht, und wie er die Motive der
beteiligten Kommissions-Mitglieder einschätzt. Breyer weist darauf
hin, dass seiner Beobachtung nach der Widerspruch nur in
Deutschland so groß war, ähnliches habe er in keinem anderen
EU-Mitgliedsland beobachtet. Er befürchte, dass der Entwurf ohne
einschneidende Abschwächungen von Bürgerrechtseingriffen die
weiteren Stationen im Gesetzgebungsprozess (EU-Parlament und Rat)
passieren könnte.

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„Massenüberwachung mit "Chatkontrolle"?“

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