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Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt
Personen, deren Daten erhoben und verarbeitet werden, viele eigene
Rechte. Diese sogenannten "Betroffenenrechte" finden sich in den
Artikeln 12 bis 20 der DSGVO. Beispielsweise gibt die DSGVO vor,
welche Informationen Verantwortliche den Betroffenen in welcher
Form geben müssen (Art. 12). Art. 15 regelt den Auskunftsanspruch,
außerdem geht es noch um das Recht auf Löschung der Daten sowie um
Übertragbarkeit von einem Dienst zum anderen. Gänzlich neu im
Vergleich zu älteren Gesetzen wie dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG-alt), billigt Art. 82 DSGVO Betroffenen einen immateriellen
Schadenersatzanspruch zu. Genau diese Regelung führt derzeit zu
Massenabmahnungen aus Bagatellverstößen heraus. Im
c't-Datenschutz-Podcast sprechen Joerg und Holger über die
gesetzlichen Grundlagen und die aktuellen Entwicklungen dazu in der
Praxis. Ihnen kompetent zur Seite steht in der aktuellen Episode 72
Diana Ettig. Die promovierte Rechtsanwältin vertritt für die
Kanzlei Spirit Legal freischaffend ("off counsel") unter anderem
Mandanten in Datenschutz-Sachen vor Gericht. Diana berichtet im
Podcast von ihren Erfahrungen in Prozessen und erläutert die
aktuelle Rechtssprechung anhand konkreter Urteile. Ihrer
Beobachtung nach hat sich in einigen Bereichen bereits eine
gefestigte Rechtssprechung ("Case Law") herausgebildet. Vieles sei
aber noch im Fluss, beispielsweise bei der Bewertung von
Schadenersatzansprüchen aus DSGVO-Verstößen heraus.

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„Betroffen vor Gericht“

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