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  4. #74: Werkvertrag oder Dienstvertrag bei IT-Services? Interview mit Mark Becker (Teil 1 v. 2)
Stell dir vor, du beauftragt einen IT-Dienstleister oder
Softwareentwickler oder gehörst zur vorgenannten Gruppe. Wer
schlägt wen? Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Was zeichnet eigentlich diese beiden genannten Vertragsarten aus?

Der Werkvertrag (§ 631 BGB) ist immer dann einschlägig, wenn ein
Erfolg geschuldet ist. Beim Bau eines Hauses tanzt du dir das
ganz einfach vorstellen. Nach einem Jahr Bauzeit soll ein Haus
stehen. Der Bauherr wird nicht nur für die reine Verrichtung der
Tätigkeit der Arbeiter bezahlen.

Der Dienstvertrag (§ 611 BGB) ist hingegen dann angezeigt, wenn
nur eine Tätigkeit geschuldet ist, kann bestimmte Erfolg. Das ist
klassischerweise bei Beratungsleistungen oder Unterricht der
Fall. Wenn du einen Nachhilfelehrer beauftragt, wird nach Zeit
bzw. Aufwand bezahlt, aber nicht dafür, ob der Schüler dann am
Ende eine Klausur besteht.

Diese Grundlagen sind auch auf die Softwareentwicklung bzw.
IT-Dienstleistung anwendbar. Doch du hast sowohl als Auftraggeber
als auch als Auftragnehmer gewissen Gestaltungsspielraum.

Ich unterhalte mich mit meinem Mandanten Mark Becker. Mark hat
sich mit seinem Unternehmen "markbecker.one(){" auf die Planung
und Einrichtung komplexe Web-Analyse-Tools für Unternehmen
spezialisiert.

Link zu Marks Website: https://www.markbecker.one/

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Teil 1 von 2 (Fortsetzung folgt kommende Woche)

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Viel Spaß mit dieser Folge!

Dein Dr. Max Greger

Fachanwalt IT-Recht

Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht

https://www.maxgreger.de

https://www.linkedin.com/in/maxgreger/

--- So kontaktierst du mich -----

Calendly: https://calendly.com/maxgreger/20 (Termin selbst
buchen)

Telefon: 089/286 34 351

E-Mail: max.greger@snp-online.de

--- Fragen & Anregungen? -------

Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich
natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.

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#itrecht #itservices #googlega4 #werkvertrag #agb
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„#74: Werkvertrag oder Dienstvertrag bei IT-Services? Interview mit Mark Becker (Teil 1 v. 2)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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