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Wer sich mit IT-Sicherheit oder Datenschutz beschäftigt, wird
früher oder später mit dem ominösen Terminus "Stand der Technik"
konfrontiert. Der Begriff spielt beispielsweise in der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine wichtige Rolle: Nach
Artikel 32 DSGVO müssen Datenverarbeitende "geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen" treffen, um "ein dem Risiko
angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten". Und dabei soll sollen
sie eben den "Stand der Technik" berücksichtigen. Doch was ist
technisch und juristisch hinter dieser schwammigen Forderung zu
verstehen? Genau dies wollen Joerg und Holger ergründen. Als
kompetenten Gesprächspartner haben sie dazu den Rechtsanwalt
Karsten Bartels an ihrer Seite. Der gelernte Rechtsinformatiker ist
stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverband
IT-Sicherheit e. V., auch als TeleTrusT bekannt. Dort hat er auch
den "Arbeitskreis Stand der Technik" mit gegründet. TeleTrusT
veröffentlicht auch die "Handreichung zum 'Stand der Technik'", in
der Experten aus der Wirtschaft (oft aktualisiert) konkrete
Hinweise zu geeigneten technischen Maßnahmen und Prozessen in allen
möglichen Bereichen der IT zusammentragen, beispielsweise zur
sicheren Website-Verschlüsselung oder zur
Multifaktor-Authentifizierung. Im Podcast erläutert Karsten, was es
mit dem "Stand der Technik" auf sich hat. Dieser Stand bewege sich
irgendwo zwischen "anerkannten Regeln der Technik", etwa den
DIN-Normen, und dem neuesten "Stand von Wissenschaft und Technik".
Zusammen mit Joerg geht er Satz für Satz durch Artikel 32 DSGVO und
erklärt, was der europäische Gesetzgeber hier fordert. Außerdem
ordnet Karsten den Begriff in den Kontext anderer Vorschriften ein,
etwa des IT-Sicherheisgesetzes und bevorstehender EU-Regulierung.
Hier werde sich mit dem im September von der EU-Kommission
vorgeschlagenen "Cyber Resilience Act" bald einiges ändern,
prophezeit er.

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„Neues zum Stand der Technik“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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