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Von wegen, die E-Mail ist tot! Eine Flut von Benachrichtigungen und
Newlettern ergießt sich täglich in Nutzer-Postfächer, die meist
aussortieren Spam-Mail noch nicht mit eingeschlossen. Vor allem die
Kommunikation zwischen Online-Diensten und -Shops mit ihren Kunden
läuft in aller Regel mit der guten alten E-Mail am besten. Auch für
Werbung eignet sich das Medium optimal, da der Versand wenig kostet
und Erfolgsmessungen ermöglicht. Doch es ist längst nicht alles
erlaubt, was gemacht wird. In Episode 78 der Auslegungssache
beschäftigen sich Holger und Joerg mit den gesetzlichen
Rahmenbedingungen für rechtlich korrektes Telefon- und
E-Mail-Marketing. Ihnen zur Seite steht Dr. Martin Schirmbacher.
Der Rechtsanwalt aus der Berliner Kanzlei Härting gilt als
ausgewiesener Experte im Rechtsbereich elektronisches Marketing und
Werbung. Martin erläutert, welche Vorschriften aus dem Wettbewerbs-
und Datenschutzrecht relevant sind. In jedem Fall benötigen
Unternehmen eine Rechtsgrundlage für den werblichen Versand von
E-Mails, in den meisten Fällen müssen sie sich Einwilligungen
einholen. Mit dem Double-Opt-in existiert dafür ein etabliertes
Vorgehen. Liegt ein bestehenden Kundenverhältnis vor, gibt es
außerdem Sonderreglungen. Der Experte erklärt desweiteren, wann es
zu Problemen mit der Zweckbindung kommen kann. Martin betont, dass
es zu vielen Situationen eine gesichterte Rechtslage dank
umfangreicher Rechtssprechung gibt (siehe Shownotes). In einer der
nächsten Epsisoden des Podcasts wird Schirmbacher erneut zu Gast
sein, um in die rechtlichen Grenzen des Werbetrackings einzuführen.
Achtung: Cliffhanger!

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„E-Marketing-Jura - Teil 1“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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