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Na klar, jeder weiß es: Wer kostenlose Plattformen wie Facebook
nutzt, bezahlt zwar kein Geld, dafür willigt er oft stillschweigend
ein, dass seinen dort hinterlassenen Daten analysiert und genutzt
werden. Der Deal lautet: Plattformzugang gegen das Ausspielen
personalisierter Werbung. Er findet sich allerorten, beispielsweise
auch auf den kostenfreien Angeboten deutscher Verlagshäuser. Was
viele nicht wissen: Das Gegenschäft "Leistung gegen Daten"
existiert keineswegs nur informell, sondern findet seit Beginn 2022
auch Niederschlag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 312 Abs. 1a
und § 327 Abs. 3). De facto gelten seitdem im digitalen Bereich
beim Bezahlen mit Daten dieselben Regeln wie bei Geldzahlungen. Und
das hat Folgen, denn Verbraucher haben nun dieselben Rechte. Und
Unternehmen treffen dieselben Informations- und
Gewährleistungspflichten wie beim Deal "Leistung/Ware gegen Geld".
Doch wann genau kommt ein solcher Vertrag zustande? Und wo beißt
sich das neue deutsche Recht mit der Prinzipien der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa der Zweckbindung und dem
Kopplungsverbot? Um diese und viele weitere Fragen geht es in
Episode 90 des c't-Datenschutz-Podcasts. Holger und Joerg sprechen
dazu mit Prof. Dr. Anna K. Bernzen. Die promovierte Juristin
verfasst derzeit als Akademische Rätin an der
Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ihre
Habilitationsschrift zum Verbraucherschutz in der
Plattformökonomie. Seit Oktober 2022 ist sie außerdem
Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und
Recht der Digitalisierung an der Universität Regensburg. Im Podcast
erläutert Anna die Grundlagen des neuen digitalen Vertragsrechts im
BGB, weist auf Konfliktpotenzial hin und gibt Tipps für die Praxis.

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„Daten sind das neue Geld!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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