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Nach einem außergewöhnlich langen Gesetzgebungsverfahren ist am 2.
Juli 2023 das erste Gesetz in Kraft getreten, das den Schutz von
Whistleblowern insbesondere in Unternehmen regelt. Damit hat
Deutschland die EU-Richtlinie 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie)
umgesetzt. Weil die Bundesrepublik dabei alle Fristen gerissen hat,
läuft ein millionenschweres Vertragsverletzungsverfahren. In der
Podcast-Episode werden die Genese des Gesetzes, Kompromisse bei der
Umsetzung sowie die konkreten Anforderungen zum Schutz von
Hinweisgebern diskutiert. Dazu haben Holger und Joerg einen
kompetenten Gesprächspartner eingeladen: Dr. Simon Gerdemann war
indirekt an der Enstehung des Gesetzes beteiligt und leitet derzeit
das Projekt "Wirkungsanalyse des deutschen und europäischen
Whistleblowing-Rechts" an der Uni Göttingen. Simon erklärt, für
welche Unternehmen das Gesetz gilt, in welcher Form sie Hinweise
von Mitarbeitern auf Missstände entgegennehmen müssen und wie sie
darauf den Vorschriften zufolge reagieren sollten. Außerdem
erläutert er die Funktion von externen Meldestellen, an die sich
Whistleblower nun ebenfalls wenden können. Nicht zuletzt geht es
hier um teils höchst sensible personenbezogene Daten, weshalb auch
die datenschutzrechtlichen Implikationen zur Sprache kommen.
Schlussendlich ist sich die Runde einig, dass das
Hinweisgeberschutzgesetz zwar nicht der Weisheit letzten Schluss,
aber einen guten Anfang darstellt. Was fehle, sei insbesondere die
verbriefte Möglichkeit für Whistleblower, brisante Informationen zu
Missständen auch garantiert annonym melden zu können.

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„Ein wenig Hinweisgeberschutz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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