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ChatGPT, Midjourney und Co. stellen die Datenschützer vor völlig
neue Herausforderungen. Womit darf man generative KI trainieren?
was sollte man beim Nutzen der Blackbox-Modelle beachten, um die
Preisgabe personenbezogner Daten zu vermeiden, oder zumindest zu
minimieren? Welche Anforderungen stellt die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Betreiber? Der
Datenschutz muss sehr aufpassen, um nicht wieder als Bremser des
Fortschritts dazustehen, meint Joerg. Zusammen mit Holger
diskutiert er in der Podcast-Episode die möglichen Rechtsgrundlagen
und schätzt die momentane Lage ein. Den beiden kompetent zur Seite
steht Dr. Michael Koch. Michael ist Mitarbeiter von Joerg in der
Rechtsabteilung des Verlags und vertiefte diese Themen zusammen mit
ihm viele Male in Webinaren des Verlags. Außerdem ist er
Datenschutzmentor für Start-Ups in Hannover und Referent und
Fachautor zu den Themengebieten IT-Recht und Datenschutz. Die drei
erörtern, wo beim Einsatz von generativer KI welche
personenbezogenen Daten verarbeitet werden können - und wo Probleme
entstehen. Ein Disput entsteht in der Diskussion, als es um das
"Scraping" öffentlich zugänglicher Daten im Web zu Trainingszwecken
geht, wie es beispielsweise OpenAI betreibt: Muss man damit
rechnen, dass alle veröffentlichten Informationen potenziell als
Trainingsmaterial für Sprach-KIs oder Bildgeneratoren fungieren?
Michael erläutert, wie eine betriebliche Nutzung von Chatbots mit
einer Richtlinie geregelt werden könnte, etwa mit
Compliance-Vorschriften und gemeinsam genutzten Funktions-Accounts.
Ausführlicher besprechen die Drei außerdem die "Checkliste zum
Einsatz LLM-basierter Chatbots", die der Hamburgische
Landesdatenschutzbeauftragte öffentlich bereitgestellt hat. Wer
sich daran halte, habe schon sehr viel dafür getan, um auf der
rechtssicheren Seite zu sein, ist sich Joerg sicher.

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„Generative KI vs. DSGVO“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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