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Das in einer gleichgeschlechtlichen Ehe zweier Frauen geborene
Kind hat kraft Gesetzes nur einen rechtlichen Elternteil: die
Mutter, die das Kind geboren hat. Die Ehefrau der Mutter hat in
Deutschland keine Elternstellung, ist also nicht sogenannte
Mit-Mutter. Allenfalls im Wege einer Adoption kann sie dies nach
geltendem Recht werden. Teils ergeben sich dadurch absurde
Situationen, über die wir in dieser Folge unter anderem
sprechen. 

Familientherapeutin Dr. Petra Thorn berichtet, warum und mit
welchen Fragen lesbische Frauen in ihre Beratung kommen und was
sie von heterosexuellen Partnern mit Kinderwunsch unterscheidet.
Wir reden außerdem darüber, inwiefern die rechtlichen
Rahmenbedingungen für gleichgeschlechtliche weibliche Paare mit
Kinderwunsch relevant sind. Was hat sich rechtlich bereits
geändert und was muss sich unbedingt noch ändern? Thema ist
außerdem, ob das geltende Recht überhaupt verfassungskonform ist.

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„Folge 6: Mit-Mutterschaft“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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