Das Ehegattenvertretungsrecht ab 1.1.2023 - Mit der Rechtsanwältin Alexandra Unger im Gespräch
34 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Zum jetzigen Zeitpunkt haben Ehegatten ohne Vorsorgevollmacht
oder rechtlicher Betreuung keine gegenseitige Vertretungsmacht.
Dies ändert sich zum 1.1.2023 durch den neu hinzugekommenen §1358
BGB, der dann ein Notvertretungsrecht der Ehegatten zeitlich
befristet für den Gesundheitsbereich regelt.
Die Rechtsanwältin und ehrenamtliche Mitarbeiterin des
Betreuungsvereins SKM Zollern stellt das neue Gesetz vor. Neben
Chancen sieht sie auch Risiken und Unklarheiten.
Und am Ende erläutert sie, warum eine Vollmacht weiterhin ein
wichtiges Vorsorgeinstrument bleibt.
Wenn Sie Fragen rund das Thema haben, Anregungen für weitere
Podcastfolgen oder uns Feedback geben wollen, freuen wir uns auf
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podcast@skmdivfreiburg.de
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