Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld: Was die SGB II
Reform für Betreute bedeutet
Die neue SGB II Reform bringt Bewegung in ein System, das für
viele Betreute existenziell wichtig ist. In dieser Folge geht es
um das bisherige Bürgergeld, das künftig Grundsicherungsgeld
heißt, und um die wichtigsten Änderungen durch das 13. SGB
Änderungsgesetz.
Die Folge bietet einen praxisnahen Überblick für rechtliche
Betreuerinnen sowie für alle, die Menschen im Leistungsbezug
begleiten.
Katrin ordnet die Reform aus Betreuungsperspektive
ein
Katrin ist in dieser Folge wieder an der Seite von Ulrike zu
hören und bringt ihre Erfahrung aus der rechtlichen Betreuung
ein. Ihr Blick gilt nicht nur den Paragrafen, sondern vor allem
der Frage, was die Reform im Alltag von Betreuten auslösen kann.
Besonders deutlich wird das bei den Kosten der Unterkunft, beim
Umgang mit Vermögen und bei verschärften Mitwirkungspflichten.
Katrin macht klar: Viele Änderungen werden sich erst in der
Praxis zeigen, wenn Jobcenter, Betreute und rechtliche
Betreuerinnen mit den neuen Regeln arbeiten müssen.
Was sich beim Grundsicherungsgeld konkret
ändert
Ein wichtiger Punkt ist die Namensänderung: Aus Bürgergeld wird
Grundsicherungsgeld, wobei Jobcenter ihre Formulare noch bis Ende
des Jahres mit der alten Bezeichnung nutzen dürfen.
Sehr spürbarer sind die Änderungen bei den Unterkunftskosten.
Künftig werden zu hohe Wohnkosten bereits ab dem ersten Tag
geprüft und gedeckelt. Statt einer vollständigen Übernahme
während der Karenzzeit gilt dann nur noch das 1,5-fache der
örtlichen Angemessenheitsgrenze. Nach einem Jahr werden nur noch
die angemessenen Kosten übernommen. Auch Mietpreisbremse und
Quadratmeterpreise rücken stärker in den Fokus, was für Betreuer
zusätzlichen Aufwand bedeuten kann.
Schonvermögen, Arbeitsbereitschaft und Sanktionen im
Fokus
Auch beim Vermögen gibt es neue Regeln: Die bisherige einjährige
Karenzzeit mit erhöhtem Vermögensfreibetrag entfällt weitgehend.
Stattdessen gelten gestaffelte Schonvermögensgrenzen nach Alter.
Für rechtliche Betreuer bedeutet das mehr Prüfaufwand, weil die
jeweilige Altersgruppe der betreuten Person berücksichtigt werden
muss. Ein weiterer Schwerpunkt sind die höheren Anforderungen an
die Arbeitsbereitschaft erwerbsfähiger Leistungsberechtigter.
Kooperationspläne sollen verbindlicher und individueller werden,
etwa mit konkreten Bewerbungszahlen, Qualifizierungen oder
Eingliederungsmaßnahmen. Wer Pflichten verletzt, muss mit
Leistungsminderungen rechnen. Bei abgelehnten Maßnahmen oder
fehlender Mitwirkung können 30 Prozent für drei Monate gekürzt
werden. Bei wiederholten Meldeversäumnissen sind ebenfalls
Kürzungen möglich.
Wichtige Aussagen aus der Folge
Katrin warnt davor, mit Begriffen wie Hartz IV, Bürgergeld oder
Grundsicherung zu unscharf umzugehen: Gerade dieser Rechtsbereich
sei ohnehin stark mit Stigmatisierung verbunden. Zur
Wohnkostenregelung sagt sie sinngemäß, dass der Wohnungsmarkt für
Menschen mit Betreuung oft besonders schwierig sei und die
Angemessenheitsgrenzen vielerorts kaum zur Realität passten.
0:00 Begrüßung und Thema Bürgergeldreform
0:42 Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld
5:56 Regelsatz bleibt 2026 unverändert
6:59 Neue Regeln für Unterkunftskosten
11:20 Mietpreisbremse und Quadratmetergrenzen
16:02 Neue Vermögensgrenzen nach Alter
18:54 Arbeitsbereitschaft und Vermittlungsvorrang
22:26 Kooperationsplan, Pflichten und Sanktionen
28:01 Meldeversäumnisse bei psychischer Erkrankung
32:10 Praxisfragen, Rechtsprechung und Ausblick
Also hören Sie hier rein und freuen Sie sich schonmal auf viele
weitere spannende Folgen.
Wenn Sie Fragen rund das Thema haben, Anregungen für weitere
Podcastfolgen oder uns Feedback geben wollen, freuen wir uns auf
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