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  4. Stellt die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Steuer eine Massverbindlichkeit dar?
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Herr Dr.
Christian Bohlmann und Frau Dr. Vera Niestegge eine Entscheidung
des 10. Senats des Finanzgerichts Münster vom 25.01.2024, die
sich mit der Frage befasst, ob eine Steuerforderung, die auf
einem Veräußerungserlös aus einer Zwangsversteigerung eines
Grundstücks resultiert, auch dann eine Masseverbindlichkeit
darstellt, wenn die Beschlagnahme bereits vor, die Versteigerung
indes erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt.

Die unter dem Az. 10 K 1934/21 E ergangene Entscheidung ist im
Volltext unter
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/10_K_1934_21_E_Urteil_20240125.html
abrufbar.

Inzwischen ist durch die Finanzverwaltung die durch den Senat
zugelassene Revision eingelegt worden. Das Aktenzeichen des
Revisionsverfahrens lautet IX R 6/24.
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„Stellt die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Steuer eine Massverbindlichkeit dar?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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