Beschreibung
vor 3 Jahren
Heute geht es um die Frage, ob eine Kündigung immer
außerordentlich und fristlos erfolgen muss.
Fall: Arbeitnehmer ordentlich unkündbar aber wichtiger Grund
liegt vor
- Art der Kündigung und Kündigungsfrist
- ordentliche Unkündbarkeit
- wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
- Einhaltung der Kündigungserklärungfrist nach § 626 II BGB
- außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Martin
Homepage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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