aktueller Fall: Schwenken mit einem Filetiermessers und außerordentliche Kündigung

aktueller Fall: Schwenken mit einem Filetiermessers und außerordentliche Kündigung

vor 2 Jahren
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Beschreibung

vor 2 Jahren

Fall des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 5/23) vom
13. Juli 2023:





- Messer am Hals der Kollegin (10 bis 12 cm)


- Bedrohung aber nicht nachweisbar


- Gericht geht von fehlerhaften Hantieren aus


- ohne vorherige Abmahnung ist die außerordentliche Kündigung
unwirksam





Link:


hier geht es zur Entscheidung des LAG








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