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Nicht nur große Unternehmen überwachen ihr Gelände gerne mit
Kameras, sondern auch Privatleute ihren Haus- oder Wohnungseingang.
Kameras sind allgegenwärtig, und allzu oft verstößt deren Einsatz
gegen Datenschutzrecht, wie die große Zahl von Beschwerden und
Bußgeldern belegt. Genug Anlass für den c't-Datenschutz-Podcast,
sich ausführlich mit den rechtlichen Grundlagen und vor allem mit
den Pflichten zu beschäftigen, die es beim Betrieb von
Überwachungskameras im beruflichen wie privaten Bereich zu beachten
gilt. Holger und Joerg haben dazu Nils Christian Haag eingeladen.
Der promovierte Rechtsanwalt ist Vorstand der intersoft consulting
AG, die unter anderem das Infoportal Dr. Datenschutz betreibt. Weil
die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Themenfeld
Videoüberwachung nicht explizit regelt, erläutert Nils zunächst,
welche Vorschriften anzuwenden sind. Eine Rechtsgrundlage kann sich
aus Art. 6 ("berechtigtes Interesse") ergeben. Zusätzlich müssen
Kamerabetreiber Transparenzpflichten (Art. 13 DSGVO) erfüllen,
meist in Form von gut sichtbar ausgehängten Hinweisschildern. Diese
können sogar an Autos erforderlich sein, wie sich auch aus dem
"Bußgeld der Woche" ergibt. Die drei erklären, wie solche Schilder
aussehen müssen und wo man sie am besten anbringt. Rechtliche
Probleme gibt es in diesem Zusammenhang auch beim Einsatz von
digitalen Videokameraklingeln wie Ring von Amazon. Diese müssen
zwingend so ausgerichtet werden, dass bei ihrer Nutzung nicht auch
noch die Haustüre des Nachbarn überwacht wird. Eine besondere
Warnung spricht Nils für die Nutzung von Kameras mit
Tonaufzeichnung aus. Hier kann sogar eine Strafbarkeit in Form der
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach Paragraf 201 StGB
lauern, etwa wenn man ein Gespräch der Nachbarn aufzeichnet.

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„Vorsicht Kamera!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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