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  4. #84: FernUSG - zfu Zulassung für Online-Kurse vermeiden
Bietest du online-Kurse, online-Coaching oder Fernunterricht an?
Dann kennst du sicher das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
Ohne der dort für viele Kurse vorgeschriebenen Zulassung durch
die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (zfu) sind alle
Verträge rund um deine Angebote nichtig. Teilnehmer können ihr
Geld wieder zurückfordern.

Zudem riskierst du ein Bußgeld bei fehlender Zulassung. Höhe: bis
zu 10.000 €.

In diesem Beitrag zeige ich dir, wie du diese Zulassungspflicht
nach § 12 FernUSG vermeidest. Und zwar ganz legal ohne
rechtswidrige Umgehung des Gesetzes.

Vorweg: es kommt darauf an, ob du eine Lernerfolgskontrolle
anbietest und ob dein Unterricht ganz oder überwiegend räumlich
getrennt von deinen Teilnehmenden stattfindet (§ 1 FernUSG). Was
das bedeutet? Erfährst du in meinem Beitrag!

Viel Erfolg und Danke für's Anhören Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠
⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠ --- So kontaktierst
du mich ----- Calendly: https://my.meetergo.com/maxgreger/20
(Termin selbst buchen) Telefon: 089/286 34 351 E-Mail:
⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠ --- Fragen & Anregungen? -------
Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich
natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. --- Hashtags
----------------------- #fernusg #zfu #fernunterricht
#onlinecoach #elearning
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„#84: FernUSG - zfu Zulassung für Online-Kurse vermeiden“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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