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  4. #89: Urheberrechtsschutz an Datenschutzhinweisen?
Sind Datenschutzhinweise eigentlich urheberrechtlich geschützt?

Die Frage ist berechtigt und praxisrelevant. Denn ich sehe immer
wieder, dass Datenschutzhinweise einfach von anderen Websites
oder Vorlagen abgekupfert werden.

Copy & paste ist auch im Datenschutz weit verbreitet. Das
Argument: Was soll denn an Datenschutzhinweisen bitte geschützt
sein? Das kann doch jeder (und mittlerweile auch schon ChatGPT)!

Ganz so leicht solltest du diese Frage aber nicht einfach
wegbügeln. Denn das OLG München hat 3. März 2023 einen sehr
interessanten Beschluss hierzu erlassen (Aktenzeichen: 6 W
1491/22). Das Gericht sagt, dass es sich bei Datenschutzhinweisen
im Sinne von Art. 12 DSGVO um Sprachwerke nach § 2 I 1 UrhG
handeln kann.

Das Argument: zum einen besteht bezüglich der sprachlichen
Formulierung ausreichender Gestaltungsspielraum. Zum anderen gilt
das auch für die Art der Einteilung und Anordnung des Inhalts.

Es handelt sich hierbei übrigens nicht um ein Urteil mit
detaillierter Prüfung der Schutzfähigkeit von Datenschutz in
weisen. Vielmehr hatte das Gericht diese Frage nur oberflächlich
(summarisch) zu prüfen im Rahmen eines Streits um die Kosten.

Dennoch sollte sich aufgrund dieser Rechtsschwächung jeder
künftig zweimal überlegen, ob er/sie Datenschutzhinweise einfach
von anderen abkupfert.

Blog-Artikel zum Thema: (Link folgt) Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠
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_______________________________ #datenschutz #copyright
#urheberrecht #medienrecht #anwalt
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„#89: Urheberrechtsschutz an Datenschutzhinweisen?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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