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  4. #91: Wie Flip-Flop seine Marke verspielt hat
Manchmal wird eine Marke zur allgemeinen Bezeichnung für
bestimmte Produkte, unabhängig vom Hersteller. wie Flip-Flop.

Das führt dazu, dass Menschen Begriffe wie "gegooglet" oder
"gekärchert" verwenden, selbst wenn sie andere Suchmaschinen oder
Hochdruckreiniger verwenden. Dies geschieht, weil diese Marken in
unserem Bewusstsein die generische Bezeichnung ersetzt haben.

Ein Beispiel dafür ist die Marke "Flip-Flop", die 2022 vor dem
OLG Zweibrücken behandelt wurde. Das Gericht entschied, dass
"Flip-Flop" nun allgemein als Gattungsbegriff für
Zehentretersandalen steht und die Marke für Schuhwaren gelöscht
werden sollte. In anderen Produktkategorien, für die die Marke
registriert war, wie Kopfbedeckungen und Christbaumschmuck, wurde
die Marke aufgrund mangelnder Nutzung ebenfalls für ungültig
erklärt.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Marke
"Flip-Flop" ihre Unterscheidungskraft in den relevanten
Verkehrskreisen verloren hatte und zur gebräuchlichen Bezeichnung
für Zehentretersandalen geworden war. Die Markeninhaberin hatte
nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen, um die Marke zu schützen,
als andere begannen, sie für verschiedene Produkte zu verwenden.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass "Flip-Flop" ein
lautmalerisches Element enthielt, das an das charakteristische
Geräusch von Zehentrennersandalen erinnerte. Dies trug zur
begrenzten spezifischen Kennzeichnungskraft der Marke bei.

Insgesamt zeigt dieses Urteil, wie Marken zu generischen
Begriffen werden können, wenn sie nicht ausreichend geschützt und
verteidigt werden wie es § 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorschreibt
(sonst droht der Verfall).

Flip-Flops: Lieber das Original oder die typische Nachahmung?

Blog-Artikel zum Thema: folgt. Dein Dr. Max Greger Fachanwalt
IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
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„#91: Wie Flip-Flop seine Marke verspielt hat“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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