#100: Spezi Markenstreit beendet! Wer gewinnt?

#100: Spezi Markenstreit beendet! Wer gewinnt?

5 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten

Es war einmal eine Brauerei in Augsburg. Die familiengeführte
Brauerei Riegele. Gibt’s heute noch. Riegele hatte schon 1956
einen richtig guten Riecher für Markenrechte und ließ sich
“Spezi” als Marke eintragen. Im Jahr 1974 klopfte dann die große
Paulaner Brauerei aus der Landeshauptstadt München an die Tür der
kleinen Augsburger Brauerei. Paulaner wollte auch “Spezi”
verkaufen. Man wurde sich einig mit einer “Koexistenz- und
Abgrenzungsvereinbarung”. Paulaner zahlte einmalig 10.000 Mark an
Riegele. Riegele erlaubte Paulaner den Verkauf von „Paulaner
Spezi“ (mit anderem Logo als das “original” Spezi). Der Frieden
währte fast ein halbes Jahrhundert. Fast. Denn nach 48 Jahren
kündigte Riegele die Abmachung und wollte fortan laufende
Lizenzgebühren vereinnahmen. Das wäre natürlich äußerst lukrativ.
Wirtschaftlich nachvollziehbar, dass Riegele es nicht gut fand,
dass Paulaner ihre Marke seit Jahrzehnten quasi "für Umme" nutzt
(eben abgesehen von der Einmalzahlung von 10.000 Mark). Paulaner
sah das anders. Es folgte ein Markenstreit vor dem LG München I.
Das Gericht gab Paulaner Recht und sagt, dass die Vereinbarung
von 1974 wirksam ist. Eine Kündigung ist nicht möglich (Urteil v.
11.10.2022; Az. 33 O 10784/21 - zum Download s. unten). Riegele
legte anschließend Berufung zum OLG München ein … … und nahm sie
vor wenigen Tagen zurück! Das OLG München hatte anscheinend seine
vorläufige Rechtsauffassung derart klar geäußert, dass Riegele
keine Erfolgsaussichten in der Berufung sah. Fazit: Paulaner darf
also weiterhin sein Cola-Limonade-Mischgetränk als "Paulaner
Spezi" vertreiben! Was ist dein Favorit? Original oder Paulaner
"Spezi"? Urteil Download:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2022-N-27570?hl=true
Blog-Beitrag zum Thema:
https://www.maxgreger.de/friede-im-spezi-markenstreit-brauerei-riegele-gibt-gegen-paulaner-auf/
Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
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#Getränkebranche #Urteil #Rechtsstreit

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