Podcaster
Episoden
26.03.2026
50 Minuten
Ein Berliner Testament kann nach dem ersten Erbfall zum Problem werden: rechtlich bindend, steuerlich teuer.
In dieser Folge beleuchten die Notare Matthias Sören Holland und Dr. Martin Konstantin Thelen einen klassischen Fall aus der erbrechtlichen Praxis und zeigen, wie man Bindungswirkung und Erbschaftsteuer durch kluge Gestaltung nach dem Erbfall in den Griff bekommt.
Hören Sie rein.
In dieser Folge beleuchten die Notare Matthias Sören Holland und Dr. Martin Konstantin Thelen einen klassischen Fall aus der erbrechtlichen Praxis und zeigen, wie man Bindungswirkung und Erbschaftsteuer durch kluge Gestaltung nach dem Erbfall in den Griff bekommt.
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24.10.2025
58 Minuten
Bevor wir ins Thema starten, möchten wir uns herzlich bei Dr. Joel Reyes bedanken, der die erste Podcast-Folge moderiert hat und nun in die Verwaltung einer Notarstelle berufen wurde. Er übergibt die Moderation des Podcasts an Matthias Sören Holland – herzlich willkommen!
Gemeinsam mit unserem neuen Sprecher starten wir direkt in ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Mit Urteil vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Besonders in Regionen mit Nachwuchsmangel sei die Regelung unverhältnismäßig.
Notar Matthias Sören Holland spricht darüber mit Prof. Dr. Christian Waldhoff, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Gemeinsam ordnen sie die Entscheidung ein und beleuchten ihre Folgen für die notarielle Praxis.
Gemeinsam mit unserem neuen Sprecher starten wir direkt in ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Mit Urteil vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Besonders in Regionen mit Nachwuchsmangel sei die Regelung unverhältnismäßig.
Notar Matthias Sören Holland spricht darüber mit Prof. Dr. Christian Waldhoff, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Gemeinsam ordnen sie die Entscheidung ein und beleuchten ihre Folgen für die notarielle Praxis.
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12.06.2025
36 Minuten
In der ersten Folge unseres Podcast geht es um den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Pflichtteilsstrafklauseln in notariellen Verfügungen von Todes wegen.
Dazu schauen wir in den Leitsatz des OLG Frankfurt vom 12.09.2024.
Da heißt es: Gegenüber dem Grundbuchamt kann im Falle eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments mit Pflichtteilsstrafklausel, sofern kein Erbschein vorgelegt wird, die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils nach dem ersten Erbfall nur durch von einem Notar aufgenommene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden.
Was bedeutet der für die notarielle Praxis?
Hören Sie selbst.
https://notariatsportal.de/podcast-vorgelesen-und-genehmigt-notarpraxis-im-dialog/
Dazu schauen wir in den Leitsatz des OLG Frankfurt vom 12.09.2024.
Da heißt es: Gegenüber dem Grundbuchamt kann im Falle eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments mit Pflichtteilsstrafklausel, sofern kein Erbschein vorgelegt wird, die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils nach dem ersten Erbfall nur durch von einem Notar aufgenommene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden.
Was bedeutet der für die notarielle Praxis?
Hören Sie selbst.
https://notariatsportal.de/podcast-vorgelesen-und-genehmigt-notarpraxis-im-dialog/
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Über diesen Podcast
Ein Format des Deutschen Notarverlags mit Unterstützung des
Deutschen Notarvereins. Mit Matthias Sören Holland, Notar
in Oranienburg, und Julia Schmidt, Leiterin Content-Marketing
und Kooperation beim Deutschen Notarverlag. Die Folgen
thematisieren spannende Urteile und aktuelle Entwicklungen – immer
mit dem Blick darauf, was diese für Ihre notarielle Praxis
bedeuten. Freuen Sie sich auf fundierte Einordnungen und fachlich
ausgewiesene Gäste, die ihre Perspektiven und Erfahrungen mit Ihnen
teilen.
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