Das Immobilien A und O - DER Podcast der Immobilienwirtschaft mit Dr. Oliver Altenhövel Archiv
132 Episoden
22 Minuten
In dieser Folge wird eine weitere Variante für das Ziel „wohnen bleiben“ und trotzdem mehr verfügbares Geld vorgestellt und zwar der „Rückmietverkauf“. Man verkauft seine eigne Immobilie und sichert sich gleichzeitig die Nutzung durch eine anschließende Anmietung. Also „verkaufen und zurück mieten“.
Hierzu spricht Dr. Oliver Altenhövel mit dem Rechtsanwalt und Notar Andreas Sielker.
Auf folgende Dinge sollte man achten:
Es ist ein normaler Kaufvertrag verbunden mit einem Mietvertrag, welcher auch beurkundet werden muss.
Zusätzlich muss der Inhalt des Mietvertrages zwischen den Parteien geklärt werden.
Hierbei müssen verschiedene Positionen beachtet werden!
Absicherung der Rechte und Pflichten?
Absicherung für den Fall der Insolvenz des Käufers/Vermieters
Diese und weitere Punkte erklären die beiden! Also reinhören!
Hierzu spricht Dr. Oliver Altenhövel mit dem Rechtsanwalt und Notar Andreas Sielker.
Auf folgende Dinge sollte man achten:
Es ist ein normaler Kaufvertrag verbunden mit einem Mietvertrag, welcher auch beurkundet werden muss.
Zusätzlich muss der Inhalt des Mietvertrages zwischen den Parteien geklärt werden.
Hierbei müssen verschiedene Positionen beachtet werden!
Absicherung der Rechte und Pflichten?
Absicherung für den Fall der Insolvenz des Käufers/Vermieters
Diese und weitere Punkte erklären die beiden! Also reinhören!
17 Minuten
In zahlreichen Folgen haben wir bereits über Themen wie Verrentung, Teilverkauf und die verschiedenen Vor- und Nachteile gesprochen. Und immer wieder haben wir betont, dass es uns wichtig ist, den Kunden verschiedene und möglichst alle Alternativen anzubieten. Denn nicht wir entscheiden, sondern der Kunden entscheidet anhand seiner persönlichen, individuellen Lebensumstände – und die sind nun mal immer verschieden.
In diesem Zusammenhang haben wir auch von einem Blumenladen gesprochen und dass wir alle Blumensorten anbieten möchten und der Kunde wählt seine Lieblingsblume.
Nun gibt es eine weitere BLUME. Und die heißt Senioren-Darlehen oder Darlehen im Alter und mit Manfred Huesmann spreche ich über diese neue Möglichkeit.
Wer keine Zeit zum Hören hat – hier die Zusammenfassung:
Möglich ab 60 Jahre
Für Wohnimmobilien – außer auf Erbpacht oder bei einem Denkmal
Mindestbetrag 100 T€ - maximal 60% vom Beleihungswert
Das Geld kann ich beliebig verwenden.
Zinsfestschreibung für 5 oder 10 Jahren möglich.
Und alles weitere in einem unverbindlichen Gespräch klären
Also reinhören und prüfen.
In diesem Zusammenhang haben wir auch von einem Blumenladen gesprochen und dass wir alle Blumensorten anbieten möchten und der Kunde wählt seine Lieblingsblume.
Nun gibt es eine weitere BLUME. Und die heißt Senioren-Darlehen oder Darlehen im Alter und mit Manfred Huesmann spreche ich über diese neue Möglichkeit.
Wer keine Zeit zum Hören hat – hier die Zusammenfassung:
Möglich ab 60 Jahre
Für Wohnimmobilien – außer auf Erbpacht oder bei einem Denkmal
Mindestbetrag 100 T€ - maximal 60% vom Beleihungswert
Das Geld kann ich beliebig verwenden.
Zinsfestschreibung für 5 oder 10 Jahren möglich.
Und alles weitere in einem unverbindlichen Gespräch klären
Also reinhören und prüfen.
17 Minuten
Der Bund gewährt Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verringerung der Umweltwirkungen und zur Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards bei der Schaffung neuen Wohnraums. Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
Und konkret sind dies die Förderprogramme der KfW 297 und 298.
In dieser letzten Folge zur KfW-Förderung spricht Dr. Oliver Altenhövel mit Evelyn Leipold über die Förderung von Neubauten bzw. Ersterwerb.
Folgende Themen werden besprochen:
Wer kann alles einen Antrag stellen!
Welche Anforderungen? Basis-Variante oder Premium QNG
Wie hoch ist die Kredithöchstgrenze?
Lohnt sich ein Antrag?
Antrag, Ablauf, Auszahlung etc.
Auch in dieser Folge geben wir erste Information zu dieser Förderung und verweisen auf die aktuellen Konditionen und die genauen Informationen auf der Seite der KfW.
Also reinhören und prüfen.
Und konkret sind dies die Förderprogramme der KfW 297 und 298.
In dieser letzten Folge zur KfW-Förderung spricht Dr. Oliver Altenhövel mit Evelyn Leipold über die Förderung von Neubauten bzw. Ersterwerb.
Folgende Themen werden besprochen:
Wer kann alles einen Antrag stellen!
Welche Anforderungen? Basis-Variante oder Premium QNG
Wie hoch ist die Kredithöchstgrenze?
Lohnt sich ein Antrag?
Antrag, Ablauf, Auszahlung etc.
Auch in dieser Folge geben wir erste Information zu dieser Förderung und verweisen auf die aktuellen Konditionen und die genauen Informationen auf der Seite der KfW.
Also reinhören und prüfen.
7 Minuten
Diese Podcastfolge ist eine Ergänzungsfolge, denn es handelt sich um den Ergänzungskredit zu dem Programm 358.
Dr. Oliver Altenhövel erläutert mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold die wichtigsten Aspekte von dem KfW-Programm 359 – jedoch nur die Abweichungen gegenüber dem Programm 358, welches bereits in einer anderen Folge vorgestellt wurde.
Ganz wichtig: Dieses Programm ist NICHT nur für natürliche Personen (Privatpersonen)
SONDERN auch für:
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Einzelunternehmen
freiberuflich Tätige
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren
Und auch ganz wichtig: Auch in dieser Folge geben die beiden nur erste Information zu einem Thema und auch nur die Abweichung gegenüber 358. Dadurch bleibt die Folge kurz und knapp und hier der Verweis auf die Seite der KfW.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) |KfW
Also reinhören und prüfen.
Dr. Oliver Altenhövel erläutert mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold die wichtigsten Aspekte von dem KfW-Programm 359 – jedoch nur die Abweichungen gegenüber dem Programm 358, welches bereits in einer anderen Folge vorgestellt wurde.
Ganz wichtig: Dieses Programm ist NICHT nur für natürliche Personen (Privatpersonen)
SONDERN auch für:
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Einzelunternehmen
freiberuflich Tätige
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren
Und auch ganz wichtig: Auch in dieser Folge geben die beiden nur erste Information zu einem Thema und auch nur die Abweichung gegenüber 358. Dadurch bleibt die Folge kurz und knapp und hier der Verweis auf die Seite der KfW.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) |KfW
Also reinhören und prüfen.
12 Minuten
Die Heizungsförderung geht noch besser und zwar mit dem KfW-Programm 358 – Dies ist ein Kreditprogramm, welches das Zuschussprogramm 458 ergänzen kann (vgl. Vol. 79)
Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold.
Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist.
Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist.
Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW
Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren.
Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold.
Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist.
Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist.
Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW
Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren.
17 Minuten
… in Kombination mit der Sonder-AfA sind über 38% Abschreibung in den ersten 4 Jahren möglich.
Was hat das lange gedauert!
17.07.2023 BMF Refentenentwurf bis 27.03.2024 Verkündung.
Aber immer noch schneller als manche Baugenehmigung .
Zusammen mit dem Steuerberater Jörg Bosse spricht Dr. Oliver Altenhövel über die immobilienspezifischen Aspekte aus dem Wachstumschancen-Gesetz.
Nun sind es 5% statt 6% degressive AfA geworden. Aber wie berechnet man die degressive AfA und wann ist der Break-Even auf die lineare AfA von 3%.
Und was ist bei der Herstellung und Anschaffung zu beachten? Die degressive AfA kann erfolgen, wenn mit der Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird.
Im Fall der Anschaffung ist die degressive Afa nur dann möglich, wenn der obligatorische Vertrag nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wird.
Und diese Immobilien müssen den Effizienzhaus-Standard 55 erfüllen, der aber für Neubauten bereits seit dem 01.01.2023 verpflichtend ist.
Und dann sprechen die beiden noch über die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, § 7b EstG. Auch hier hat es Verbesserungen gegeben.
Sofern alle Bedingungen erfüllt werden, sind in der Kombination über 38% Abschreibung in den ersten 4 Jahren möglich!
Also reinhören und investieren?
Was meint ihr?
Ist die 5% degressive Abschreibung nun der Beschleuniger für den Neubau?
Was hat das lange gedauert!
17.07.2023 BMF Refentenentwurf bis 27.03.2024 Verkündung.
Aber immer noch schneller als manche Baugenehmigung .
Zusammen mit dem Steuerberater Jörg Bosse spricht Dr. Oliver Altenhövel über die immobilienspezifischen Aspekte aus dem Wachstumschancen-Gesetz.
Nun sind es 5% statt 6% degressive AfA geworden. Aber wie berechnet man die degressive AfA und wann ist der Break-Even auf die lineare AfA von 3%.
Und was ist bei der Herstellung und Anschaffung zu beachten? Die degressive AfA kann erfolgen, wenn mit der Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird.
Im Fall der Anschaffung ist die degressive Afa nur dann möglich, wenn der obligatorische Vertrag nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wird.
Und diese Immobilien müssen den Effizienzhaus-Standard 55 erfüllen, der aber für Neubauten bereits seit dem 01.01.2023 verpflichtend ist.
Und dann sprechen die beiden noch über die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, § 7b EstG. Auch hier hat es Verbesserungen gegeben.
Sofern alle Bedingungen erfüllt werden, sind in der Kombination über 38% Abschreibung in den ersten 4 Jahren möglich!
Also reinhören und investieren?
Was meint ihr?
Ist die 5% degressive Abschreibung nun der Beschleuniger für den Neubau?
15 Minuten
Was gab es viel Diskussion über dieses Thema! Wie oft wollten wir dieses Thema bereits vertonen und immer wieder kam eine Veränderung!
Verunsicherung pur! Deshalb haben wir jetzt die Förderexpertin Evelyn Leipold eingeladen und wir reden über die Heizungsförderung für Privatpersonen mit Wohngebäuden.
Exakt geht es um das KfW-Programm 458 – ein Förderprogramm für den Kauf und den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung. Eine Zuschussförderung.
Unser Podcast ersetzt nicht den Blick in die aktuelle Fassung. Dafür gab es in den letzten Monaten auch zu häufig Veränderungen. Daher hier der Link:
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW
Bei uns erfahrt ihr, ob ihr bereits in die erste Fördergruppe fallt, oder noch etwas (Mai oder August 2024) warten müsst. Und ob das Haushaltsjahreseinkommen für den Einkommensbonus passend ist.
Zielsetzung ist, die maximal 21.000 € + ggfs. weitere 2.500 € als geschenktes Geld zu erhalten.
Also reinhören und prüfen und die Sonderregelung am Ende beachten.
Verunsicherung pur! Deshalb haben wir jetzt die Förderexpertin Evelyn Leipold eingeladen und wir reden über die Heizungsförderung für Privatpersonen mit Wohngebäuden.
Exakt geht es um das KfW-Programm 458 – ein Förderprogramm für den Kauf und den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung. Eine Zuschussförderung.
Unser Podcast ersetzt nicht den Blick in die aktuelle Fassung. Dafür gab es in den letzten Monaten auch zu häufig Veränderungen. Daher hier der Link:
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW
Bei uns erfahrt ihr, ob ihr bereits in die erste Fördergruppe fallt, oder noch etwas (Mai oder August 2024) warten müsst. Und ob das Haushaltsjahreseinkommen für den Einkommensbonus passend ist.
Zielsetzung ist, die maximal 21.000 € + ggfs. weitere 2.500 € als geschenktes Geld zu erhalten.
Also reinhören und prüfen und die Sonderregelung am Ende beachten.
21 Minuten
In dieser Podcastfolge erklären Dr. Oliver Altenhövel und Andreas Sielker alles über Dienstbarkeiten. Und zwar angefangen über die Position im Grundbuch in Abt. II.
Zu allen Arten von Belastungen ohne Geld wie Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Reallast – wie sicherte Zahlung – Leibrente, Vormerkung (sichert Eigentumserwerb ab), Nießbrauch & Wohnrecht liefern die beiden praktische Beispiele.
Natürlich wird auch erklärt wie diese Belastungen ins Grundbuch kommen und auch wieder heraus!
Und dann geht es schon wieder weiter mit den Beispielen Wegerecht und dem Problem bei der Finanzierung, wenn man ein Helikoptergrundstück erwerben will, Klassiker wie Leitungsrecht für Telekommunikation oder ganz aktuell Fernwärme und noch einige mehr.
Den Abschluss machen dann noch zwei kuriose Beispiele „Pferdetränke“ und „Das Fenster zum Hof“.
Welche Dienstbarkeiten sind dir bereits begegnet?
Zu allen Arten von Belastungen ohne Geld wie Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Reallast – wie sicherte Zahlung – Leibrente, Vormerkung (sichert Eigentumserwerb ab), Nießbrauch & Wohnrecht liefern die beiden praktische Beispiele.
Natürlich wird auch erklärt wie diese Belastungen ins Grundbuch kommen und auch wieder heraus!
Und dann geht es schon wieder weiter mit den Beispielen Wegerecht und dem Problem bei der Finanzierung, wenn man ein Helikoptergrundstück erwerben will, Klassiker wie Leitungsrecht für Telekommunikation oder ganz aktuell Fernwärme und noch einige mehr.
Den Abschluss machen dann noch zwei kuriose Beispiele „Pferdetränke“ und „Das Fenster zum Hof“.
Welche Dienstbarkeiten sind dir bereits begegnet?
31 Minuten
In dieser Folge plaudert Dr. Oliver Altenhövel mit den Nachhaltigkeitsexperten von Goldbeck - Tobias Lökenhoff und Marvin Young. Dabei geht es um Group Sustainability Department (GSD) und Centers of Expertise (CoE) aber auch um greifbare und verständliche Begriffe wie Energie- & Nachhaltigkeitsteams (E&N) sowie die „Kundennahen“.
Und wäre dies nicht genug, geht es auch noch weiter mit dem Steckenpferd von Tobias der EU-Taxonomie.
Es geht aber auch ganz einfach: Wieso ist Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft so wichtig: EU-Ziel 2050 klimaneutral zu sein (Deutschland 2045), gesellschaftlicher Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft und große Verantwortung, weil für einen Großteil der CO2-Emimissionen und das Müllaufkommen die Immobilienbranche verantwortlich ist.
Und dann geht das Feuerwerk der Begriffe weiter: Biodiversität; Soziale Standards, Rezyklierbarkeit, Suffizienz und technologische Entwicklungen.
D.h. hier ist seeeeeeeeeeeeeeehr viel Inhalt drin.
Und zum Abschluss berichten beide noch über ein Leuchtturmprojekt -klimaneutrales Bürogebäude für die Bundesrepublik Deutschland im Design & Build-Verfahren.
Hier lohnt sich das Durchhören.
Und wäre dies nicht genug, geht es auch noch weiter mit dem Steckenpferd von Tobias der EU-Taxonomie.
Es geht aber auch ganz einfach: Wieso ist Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft so wichtig: EU-Ziel 2050 klimaneutral zu sein (Deutschland 2045), gesellschaftlicher Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft und große Verantwortung, weil für einen Großteil der CO2-Emimissionen und das Müllaufkommen die Immobilienbranche verantwortlich ist.
Und dann geht das Feuerwerk der Begriffe weiter: Biodiversität; Soziale Standards, Rezyklierbarkeit, Suffizienz und technologische Entwicklungen.
D.h. hier ist seeeeeeeeeeeeeeehr viel Inhalt drin.
Und zum Abschluss berichten beide noch über ein Leuchtturmprojekt -klimaneutrales Bürogebäude für die Bundesrepublik Deutschland im Design & Build-Verfahren.
Hier lohnt sich das Durchhören.
24 Minuten
Wenn man eine Immobilie vermietet oder verkauft, muss man laut Energieeinsparverordnung EnEV dem Mieter oder Käufer unaufgefordert den Energieausweis der entsprechenden Immobilie vorlegen. Dr. Oliver Altenhövel spricht mit Christian Esch über die verschiedenen Ausweisarten, die leichte und kostengünstige Erstellung eines Online-Energieausweises. Aber auch die Vorteile eines Energieberaters mit einer individuellen Beratung vor Ort werden besprochen.
Wer einen Energieausweis schnell, einfach und kostengünstige erstellen will, kann diesen Link nutzen:
https://www.volksbank-immobilien.info/energieausweis/
Wer einen Energieausweis schnell, einfach und kostengünstige erstellen will, kann diesen Link nutzen:
https://www.volksbank-immobilien.info/energieausweis/
14 Minuten
Ist damit bereits alles in einer Wohnungseigentümergemeinschaft geklärt. NEIN, damit ist erst entschieden, man darf. Aber über die Art und Weise entscheidet die Eigentümergemeinschaft gemäß § 20 Abs. 2 S. 2 WEG im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. D.h. es wird doch spannend und Dr. Florian Dallwig erläutert Dr. Oliver Altenhövel die Feinheiten, welche innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft beachtet werden müssen. In der Rechtsprechung ist noch wenig zu finden, aber Dallwig erläutert die Situation an einem Beispiel. Damit es in Eigentümergemeinschaften zu keinem Streit kommt, kann diese Folge eine Hilfestellung bieten.
Also reinhören und dann sich richtig im Vorfeld mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen und dann erst starten.
Also reinhören und dann sich richtig im Vorfeld mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen und dann erst starten.
17 Minuten
In dieser Folge macht Dr. Oliver Altenhövel den Vergleich zwischen Online-Finanzierung und persönlicher Finanzierungsberatung.
Hierzu hat er sich Carolin Sellmann, Baufinanzierungsexpertin und Gestalterin der neuen Baufinanzierung-Seite (www.vbml.de) bei der Volksbank im Münsterland, eingeladen.
Die beiden besprechen, dass eine Berechnung „Wieviel Haus kann ich mir leisten“ direkt online funktioniert und potenzielle Kaufinteressenten dadurch einen Finanzierungspass erstellen können und welche Vorteile dieser Pass für den Kauf darstellt. Zusätzlich kann man bei einem persönlichen Zinsangebot online verschiedene Varianten durchspielen. Das Internet hat aber auch Grenzen bei der Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation und insbesondere der extrem wichtigen Integration von Fördergeldern vom Bund, vom Land und teilweise auch von den Kommunen. Dieses Geld sollte man nicht verschenken und daher ist der persönliche Ansprechpartner bei Finanzierungen nicht zu ersetzen.
Hierzu hat er sich Carolin Sellmann, Baufinanzierungsexpertin und Gestalterin der neuen Baufinanzierung-Seite (www.vbml.de) bei der Volksbank im Münsterland, eingeladen.
Die beiden besprechen, dass eine Berechnung „Wieviel Haus kann ich mir leisten“ direkt online funktioniert und potenzielle Kaufinteressenten dadurch einen Finanzierungspass erstellen können und welche Vorteile dieser Pass für den Kauf darstellt. Zusätzlich kann man bei einem persönlichen Zinsangebot online verschiedene Varianten durchspielen. Das Internet hat aber auch Grenzen bei der Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation und insbesondere der extrem wichtigen Integration von Fördergeldern vom Bund, vom Land und teilweise auch von den Kommunen. Dieses Geld sollte man nicht verschenken und daher ist der persönliche Ansprechpartner bei Finanzierungen nicht zu ersetzen.
19 Minuten
In dieser Folge plaudere ich mit dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Florian Dallwig über Balkonkraftwerke und zwar konkret im Zusammenhang mit dem WEG – also dem Wohnungseigentumsgesetz.
Wir beleuchten die aktuelle Rechtslage und die gesetzliche Neuregelung voraussichtlich ab dem 1.1.2024.
Wir klären, ob ein Balkonkraftwerk ein privilegiertes Vorhaben ist und ob man anschließend als Eigentümer in einer WEG frei entscheiden kann.
Und hier kommt nicht die Standardantwort eines Juristen „das kommt darauf an“.
Also reinhören und schlauer werden.
Wir beleuchten die aktuelle Rechtslage und die gesetzliche Neuregelung voraussichtlich ab dem 1.1.2024.
Wir klären, ob ein Balkonkraftwerk ein privilegiertes Vorhaben ist und ob man anschließend als Eigentümer in einer WEG frei entscheiden kann.
Und hier kommt nicht die Standardantwort eines Juristen „das kommt darauf an“.
Also reinhören und schlauer werden.
28 Minuten
In dieser abschließenden Folge zu dem Thema "landwirtschaftliche Flächen und Immobilien“ plaudert Oliver mit Harald Noje-Knollmann über die erforderlichen Vermittlungsleistungen.
Harald ist bei der Volksbank Immobilien Münsterland GmbH der Experte für genau diese Dienstleistung. Ihm ist dieses Thema „angewölft worden“ und er hat auch die entsprechende Ausbildung zum Landwirt gemacht, bevor er nun schon seit 20 Jahren in der Immobilienvermittlung tätig ist. Seit über fünf Jahren ist er für die Vermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Immobilien im gesamten Münsterland tätig. Harald erläutert die Besonderheiten wie Diskretion, Vorteil eines Netzwerks, Bodenpunkte und -arten sowie die erforderliche Zustimmung für den Verkauf („Ackerland in Bauernhand“) bei diesen Vermittlungen sowie die Mehrwerte für Verkäufer und Käufer.
Da die Landwirtschaft im Umbruch ist, ist nicht nur diese Folge WICHTIG, sondern auch die Folgen 67 bis 69.
https://www.volksbank-immobilien.info/angebote/landwirtschaftliche-immobilien/
Harald ist bei der Volksbank Immobilien Münsterland GmbH der Experte für genau diese Dienstleistung. Ihm ist dieses Thema „angewölft worden“ und er hat auch die entsprechende Ausbildung zum Landwirt gemacht, bevor er nun schon seit 20 Jahren in der Immobilienvermittlung tätig ist. Seit über fünf Jahren ist er für die Vermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Immobilien im gesamten Münsterland tätig. Harald erläutert die Besonderheiten wie Diskretion, Vorteil eines Netzwerks, Bodenpunkte und -arten sowie die erforderliche Zustimmung für den Verkauf („Ackerland in Bauernhand“) bei diesen Vermittlungen sowie die Mehrwerte für Verkäufer und Käufer.
Da die Landwirtschaft im Umbruch ist, ist nicht nur diese Folge WICHTIG, sondern auch die Folgen 67 bis 69.
https://www.volksbank-immobilien.info/angebote/landwirtschaftliche-immobilien/
20 Minuten
Diese Folge war nach den Erklärungen zu § 35 BauGB ein Muss. Denn sowohl für Nutzungsänderungen als auch bei Ersatzbauten sind Fördergelder sehr hilfreich. Ein Entscheidungskriterium: War die bisherigen Immobilie beheizt oder nicht beheizt!
Diesen Punkt und die entsprechenden Folgen für die Förderung erläutert Frederik Hoppe als Finanzierungsexperte.
Das erforderliche Verfahren und die Reihenfolge der Bearbeitung wird sich wahrscheinlich nicht verändern. Aber für die Höhe und die Konditionen der aktuellen Förderung schaut bitte in die angefügten Links:
Und hört euch zusätzlich die entsprechenden Folge 51 und 59 an. Besser ist besser.
https://www.foerder-welt.de/
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Experte-f%C3%BCr-Energieeffizienz/
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/
Diesen Punkt und die entsprechenden Folgen für die Förderung erläutert Frederik Hoppe als Finanzierungsexperte.
Das erforderliche Verfahren und die Reihenfolge der Bearbeitung wird sich wahrscheinlich nicht verändern. Aber für die Höhe und die Konditionen der aktuellen Förderung schaut bitte in die angefügten Links:
Und hört euch zusätzlich die entsprechenden Folge 51 und 59 an. Besser ist besser.
https://www.foerder-welt.de/
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Experte-f%C3%BCr-Energieeffizienz/
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/