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Episoden

9 Minuten
Schrödingers Verbraucherschlichtungsstelle – Impressumspflichten zwischen Pflicht und Paradox In dieser Folge geht es um die Informationspflichten (etwa im Impressum) nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§§ 36, 37 VSBG): Unternehmer müssen erklären, ob sie zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet sind – und das auch dann, wenn die betreffende Plattform der EU faktisch eingestellt wird. Warum man also weiterhin auf eine Online-Streitbeilegung hinweisen muss, die es bald nicht mehr gibt, was es mit der Verordnung (EU) 2024/3228 auf sich hat und weshalb ein veraltetes Impressum rechtlich gefährlich werden kann – das erfahrt ihr hier. Mehr Infos zur ehemaligen Plattform unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr Formulierungsvorschlag (ohne Haftung): „Gemäß meiner Verpflichtung aus der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten weise ich darauf hin, dass die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter folgendem Link zu erreichen ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wird jedoch gem. der Verordnung – EU – 2024/3228 – DE – EUR-Lex zum 20. Juli 2025 eingestellt. Der letzte Termin für die Einreichung neuer Beschwerden über die OS-Plattform war der 20. März 2025. Sie können die Plattform noch bis zum 19. Juli 2025 für Beschwerden nutzen, die bis zum 20. März 2025 eingereicht wurden.“
25 Minuten
Interview mit Eric Bartoletti, Head of Business Development von Bookwire GmbH, einem international tätigen Unternehmen im Bereich Digital Publishing-Technologie. Themen: Publishing mit Blockchaintechnologie, Plattform Creatokia, Nutzung und Rechte an Buch und Audio. NFT als Ergänzung zu Buch und Audio.
32 Minuten
Mit Tiemo Wölken habe ich über das europäische Gesetzgebungsverfahren, insbesondere über den Trilog gesprochen. Natürlich interessierte mich seine Meinung zur Chat-Kontrolle und den AI Act. Gesprochen haben wir auch über den Digital Service Act und den Digital Markets Act und natürlich über die Frage, was aus der ePrivacy - Verordnung wird, die ja eigentlich mit der Datenschutz Grundverordnung kommen sollte.
35 Minuten
In dieser Folge beleuchtete ich mit meinem Gast Rechtsanwalt Tom Brägelmann die rechtliche Einordnung von NFT.
20 Minuten
In dieser Folge spreche ich mit meinem Anwaltskollegen Herrn Rechtsanwalt Stefan Hessel über Fragen der Cybersicherheit des Datenschutzes und des IT Rechts.
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Über diesen Podcast

Podcast für Digitalrecht mit Rechtsanwalt Henning Koch. Herr Koch hat etwas für alle, die sich für digitale Rechtsthemen interessieren: Recht. Mal allein, mal mit Gästen. Aktuell und mit Augenzwinkern. Kurz und bündig. www.herrkochhatrecht.de
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„Herr Koch hat Recht - Der Digitalrecht-Podcast“

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