29 Schrödingers Verbraucherschlichtungsstelle
Impressumspflichten zwischen Pflicht und Paradox
9 Minuten
Podcast
Podcaster
Der Digitalrecht -Podcast mit Rechtsanwalt Henning Koch.
Beschreibung
vor 11 Monaten
Schrödingers Verbraucherschlichtungsstelle – Impressumspflichten
zwischen Pflicht und Paradox In dieser Folge geht es um die
Informationspflichten (etwa im Impressum) nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§§ 36, 37 VSBG): Unternehmer
müssen erklären, ob sie zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
bereit oder verpflichtet sind – und das auch dann, wenn die
betreffende Plattform der EU faktisch eingestellt wird. Warum man
also weiterhin auf eine Online-Streitbeilegung hinweisen muss, die
es bald nicht mehr gibt, was es mit der Verordnung (EU) 2024/3228
auf sich hat und weshalb ein veraltetes Impressum rechtlich
gefährlich werden kann – das erfahrt ihr hier. Mehr Infos zur
ehemaligen Plattform unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Formulierungsvorschlag (ohne Haftung): „Gemäß meiner Verpflichtung
aus der Verordnung über Online-Streitbeilegung in
Verbraucherangelegenheiten weise ich darauf hin, dass die Plattform
der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter
folgendem Link zu erreichen ist:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Europäische Plattform für
Online-Streitbeilegung wird jedoch gem. der Verordnung – EU –
2024/3228 – DE – EUR-Lex zum 20. Juli 2025 eingestellt. Der letzte
Termin für die Einreichung neuer Beschwerden über die OS-Plattform
war der 20. März 2025. Sie können die Plattform noch bis zum 19.
Juli 2025 für Beschwerden nutzen, die bis zum 20. März 2025
eingereicht wurden.“
zwischen Pflicht und Paradox In dieser Folge geht es um die
Informationspflichten (etwa im Impressum) nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§§ 36, 37 VSBG): Unternehmer
müssen erklären, ob sie zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
bereit oder verpflichtet sind – und das auch dann, wenn die
betreffende Plattform der EU faktisch eingestellt wird. Warum man
also weiterhin auf eine Online-Streitbeilegung hinweisen muss, die
es bald nicht mehr gibt, was es mit der Verordnung (EU) 2024/3228
auf sich hat und weshalb ein veraltetes Impressum rechtlich
gefährlich werden kann – das erfahrt ihr hier. Mehr Infos zur
ehemaligen Plattform unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Formulierungsvorschlag (ohne Haftung): „Gemäß meiner Verpflichtung
aus der Verordnung über Online-Streitbeilegung in
Verbraucherangelegenheiten weise ich darauf hin, dass die Plattform
der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter
folgendem Link zu erreichen ist:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Europäische Plattform für
Online-Streitbeilegung wird jedoch gem. der Verordnung – EU –
2024/3228 – DE – EUR-Lex zum 20. Juli 2025 eingestellt. Der letzte
Termin für die Einreichung neuer Beschwerden über die OS-Plattform
war der 20. März 2025. Sie können die Plattform noch bis zum 19.
Juli 2025 für Beschwerden nutzen, die bis zum 20. März 2025
eingereicht wurden.“
Weitere Episoden
25 Minuten
vor 3 Jahren
32 Minuten
vor 3 Jahren
35 Minuten
vor 3 Jahren
20 Minuten
vor 3 Jahren
41 Minuten
vor 3 Jahren
In Podcasts werben
Kommentare (0)