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  4. Wohnungen vergesellschaften: „Unmöglich“, sagt Prof. Josef Franz Lindner | TICHYS Rechtsstaat
Zehntausende Wohnungen sollen in Berlin vergesellschaftet werden –
doch hält das Vorhaben verfassungsrechtlich stand? Rechtsanwalt
Michael Moser spricht in dieser Ausgabe von Tichys Rechtsstaat mit
dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Josef Franz Lindner (Universität
Augsburg) über die juristischen Hürden der Berliner Enteignungs-
und Vergesellschaftungspläne. Im Fokus der Analyse: Das
Spannungsverhältnis zwischen Artikel 15 des Grundgesetzes und der
Berliner Landesverfassung (Art. 23), die Frage nach der
Verhältnismäßigkeit sowie die geplante Deckelung der
Entschädigungssumme auf 16 Milliarden Euro. Die
Vergesellschaftungspläne sind eine "Sackgasse", so Lindner. Denn
die Berliner Landesverfassung erlaubt diese nicht, erklärt der
Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg. Eine
Verfassungsänderung wäre nötig – und dafür gibt es in Berlin wohl
keine Mehrheit. ___________ Anzeige: Dieses Folge von TICHYS
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Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die
Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die
Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der
Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef
Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats TICHYS
Rechtsstaat. Jeden Donnerstag diskutiert ein Jurist der Redaktion
mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen. Anschließend wird
eine weitere Entwicklung der Rechtspflege kommentiert. Das neue
Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick
zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie dem YouTube-Kanal
„Tichys Rechtsstaat“ zu hören. „Uns geht es darum, juristische
Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu
beleuchten“, so Maximilian Tichy. Dazu hat die Redaktion fünf
Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und
die Gespräche im Wechsel führen.
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„Wohnungen vergesellschaften: „Unmöglich“, sagt Prof. Josef Franz Lindner | TICHYS Rechtsstaat“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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